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Nachfrage - wer "darf" was? (Elektronik)
» Hi.
»
» https://www.lichtmiete.de/blog/elektrofachkraft-fuer-festgelegte-taetigkeiten
»
» Stimmt das hier wirklich, dass jemand, der nicht einmal einen "Lehrgang"
» als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten durchlaufen hatte, keine
» Leuchte wechseln dürfte?
»
» Der Elektronik wegen? Oder wegen der Haftung? Falls ein "Unfall" was
» passieren "sollte", eine BG Behandlungs- alle nachfolgenden Kosten
» übernehmen kann?
»
» Wird so ein Abschluss in einer Art Haftpflicht oder in der BG eingetragen,
» die die Firma hat, übernommen?
»
» Wie ist das dann privat? Darf hier jemand, der eine Steckdose wechselt oder
» mit Strom zu tun hat, irgendetwas machen?
»
» Sebastian
Hallo TE!
1. Um was geht es Dir denn im Detail genau?
2. Welchen Beruf hast Du in der E-Branche mal erlernt u. "Erfolgreich abgeschlossen"?
3. Was möchtest Du denn selber gerne " In Betrieb nehmen" u. dafür dann kassieren?
4. Auf was genau, möchtest Du Dich gerne umschulen lassen?
5. Div. Zeitschriften oder Abo`s alleine,
machen noch lange keinen erfolgreichen Handwerker o. Geschäftsmann, egal in welcher Branche!
Bin neugierig ob Du die Fragen kurz u. bündig, beantworten kannst.
MfG.
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