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Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden? (Elektronik)

verfasst von cmyk61(R) E-Mail, Edenkoben, Rheinland Pfalz, 09.12.2020, 17:45 Uhr

Hinweis auf den "bestimmungsgemäßen Gebrauch"
Man kann ein Effektgerät auch als "Hammer" verwenden. Das ist aber nicht mehr "bestimmungsgemäß". Also wärst Du aus der Gewährleistung raus.
Ach ja: Unterschied: Garantie / Gewährleistung beachten.

Gruß
Ralf

» Danke für die Antworten! :)
»
» Ich bin in Teilzeit angestellt und nebenher freiberuflich als
» Kleinunternehmer tätig. Das heißt bis jetzt führe ich keine Umsatzsteuer
» ab, weise keine aus und kaufe auch nicht umsatzsteuerfrei ein. ;)
»
» Da ich eh schon selbstständig arbeite, denke ich ist eine Gewerbeanmeldung
» schwer weg zu diskutieren. Das werde ich nicht am Amt vorbei machen und
» versteuern werde ich die Einnahmen auf jeden Fall. Auf der Schiene fühle
» ich mich recht sicher.
»
» Wo mir der Überblick fehlt ist bei den Richtlinien.
»
» Die CE-Richtlinien habe ich jetzt schon mal hier gefunden:
»
» https://www.ce-richtlinien.eu/ce-richtlinien/
»
» In Frage kommen für mich wohl diese:
»
» Allgemeine Produktsicherheit
» EMV-Richtlinie
» Niederspannungs-Richtlinie
» RoHS-Richtlinie
» Ökodesign-Richtlinie (da bin ich mir nicht sicher, denn so viel Strom
» frisst das gerät eh nicht)
»
» So wie ich das verstehe, muss ich nur sicher gehen dass mein Gerät diese
» Richtlinien erfüllt, diese in entsprechender technischer Dokumentation
» festhalten und dann kann ich selber eine Konformitätserklärung formulieren
» und das CE Kennzeichen auf mein Produkt machen ... Mein Kontakt und eine
» Seriennummer muss auf das Gerät. Ich glaube das Datum der
» Erst-In-Umlauf-Bringung auch.
»
» WEEE-Richtlinie ... da muss ich das Gerät zumindest bei der EAR Stiftung
» anmelden. Rücknehmen muss ich aber Altgeräte nur wenn ich über 400m²
» Lagerfläche habe. Das wär schon nicht schlecht ... habe ich aber nicht. ;)
»
» Gewährleistung muss ich als gewerblicher Verkäufer geben, kann ich aber
» vielleicht verkürzen.
»
» Herstellerhaftung ... tja. Sicher muss ich in die Bedienungsanleitung
» schreiben wofür das Gerät gedacht ist und dass ich nicht dafür hafte wenn
» es für andere Zwecke benutzt wird. Hier sehe ich aber gerade noch am
» wenigsten durch. Bestimmt muss ich so einiges ausschließen.
»
» Die Variante es als Bausatz zu verkaufen finde ich nur so medium gut. Ich
» möchte schon irgendwie ein fertiges Produkt raushauen. Meine Kunden wären
» Musiker ... schlimmer: Gitarristen. Und die die das Geld haben ein
» hand-gebautes Pedal zu kaufen, sind die die keinen Bausatz
» zusammenschrauben können. ;D
»
»
» CE-Richtlinien
» WEEE-Richtlinie
» Haftung
» Gewährleistung
»
» Fällt jemandem was auf was fehlt? ElektroG ist doch eigentlich nur die
» deutsche Umsetzung der europäischen CE-Richtlinien, oder?
»
» Lieben Dank schonmal! Ihr seid sehr Hilfreich!



Gesamter Thread:

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden? - Moritz, 08.12.2020, 21:13 (Elektronik)
Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden? - Hartwig(R), 08.12.2020, 23:55
Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden? - Moritz, 09.12.2020, 15:23
Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden? - cmyk61(R), 09.12.2020, 17:45
Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden? - bastelix(R), 09.12.2020, 00:45
Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden? - Wolfgang Horejsi(R), 09.12.2020, 07:29
Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden? - Sel(R), 09.12.2020, 09:16
Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden? - Wolfgang Horejsi(R), 09.12.2020, 23:35