Forum

Einloggen | Registrieren | RSS  

Upload und Download (Geschwindigkeit), Internet (Telekommunikation)

verfasst von JBE, 29.01.2018, 20:09 Uhr

» » Na ja das mit dem (bis zu), ist halt so ein Satz, damit sich der
» Anbieter
» » nicht selbst ins Knie fic*t, denn würde er den Satz (bis zu) weg lassen
» » kann der Anbieter in Regress genommen werden, wenn er die Vollmundige
» » Leistung nicht bereitstellen kann.
»
» Ist dir dazu ein Urteil bekannt ?
» Wäre interessant.
» Ich kenne bisher nur Prozesse (mit Unterstützung von
» Verbraucherorganisationen) und Gutachten
» über die extreme schlechte Verbindung die immer in einem Vergleich geendet
» haben. Die Branche
» vermeidet (nach meinem Wissen) ein Urteil.

Mir ist kein Urteil bekannt, im Jahre 2003 hatte ich eine 16000er Leitung Bestellt.
Soweit so gut, bis ich eines Tages merkte das es keine 16000er Leitung war, die damalige Fritzbox
hat es mir verraten , in dem sie sich nicht synchronisieren konnte auf 16000, sondern auf 4000.
Zudem auch darüber das Telefon lief, und dies dementsprechend mit gestört war.
Zu diesem Zeitpunkt war ich Krankheitsbedingt auf ein Telefon angewiesen das auch explizit mit dem Anbieter schriftlich fest gehalten wurde.
Nach langem hin und her mit einen bekannten Anbieter, ist mir der Kragen geplatzt, der hat sich gedrückt wo es nur ging.
Der Anbieter wusste nicht das ich in einer Nachrichten Technische Abteilung gearbeitet hatte, und somit nicht ganz so Dumm war, was Modem und Co anging.
Zum Glück hatte die Fritzbox jede Störung aufgezeichnet, die ich verwenden konnte
um den Anbieter zu zeigen das ich keine 16000er Leitung habe, und zum Glück stand im Vertrag nicht von (bis zu 16000).
sondern sie garantierten mir diese 16000er Leitung. Mir wurde weiß gemacht laut Messungen das es eine 16000er Leitung sei,
und es an meinen Endgeräte liegen würde, (AHA Fritzbox war vom Anbieter). Gut, nach einem halben Jahr ist mir der Kragen geplatzt und ich habe einen Anwalt für Internetrecht genommen.
Zum Glück hatten wir einen langen Atem gehabt und es wäre auch zum Prozess gekommen, der Anbieter hatte gehofft das wir es nicht durchziehen würden,
und einknicken würden, weit gefehlt, ich sagte ich ziehe das durch egal was es kostet, darauf hin wurde alles getan seitens Anbieter das es nicht zum Prozess kommt.
Ja die Anbieter scheuen ein Urteil, das ist war, nur aber erstaunlich was alles getan wurde das es nicht zum Urteil kommt.
Damit es erst nicht so weit kommt werden halt eben die AGBs so weit angepasst , und Kundenunfreundlich ausgelegt , das es meist wenig nutzt heute allein vor Gericht zu ziehen. Das Ende vom Lied war, es wurde die Gebühr an die 4000er Leitung angepasst und ich konnte vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen.
Das ich auch angenommen habe, und bin dann zu einem Kabelanbieter gegangen, mit einer echten 64000er Leitung ohne drosselung und dergleichen.

Lang ist es her, so einfach wie 2003 wird es heute sicherlich nicht mehr sein.



Gesamter Thread:

Upload und Download (Geschwindigkeit), Internet - Sel(R), 28.01.2018, 18:49
Upload und Download (Geschwindigkeit), Internet - JBE, 29.01.2018, 15:58
Upload und Download (Geschwindigkeit), Internet - gast, 29.01.2018, 17:47
Upload und Download (Geschwindigkeit), Internet - JBE, 29.01.2018, 20:09