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silent_seb(R)

07.09.2022,
16:43
(editiert von silent_seb
am 07.09.2022 um 16:45)
 

Nachfrage - wer "darf" was? (Elektronik)

Hi.

https://www.lichtmiete.de/blog/elektrofachkraft-fuer-festgelegte-taetigkeiten

Stimmt das hier wirklich, dass jemand, der nicht einmal einen "Lehrgang" als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten durchlaufen hatte, keine Leuchte wechseln dürfte?

Der Elektronik wegen? Oder wegen der Haftung? Falls ein "Unfall" was passieren "sollte", eine BG Behandlungs- alle nachfolgenden Kosten übernehmen kann?

Wird so ein Abschluss in einer Art Haftpflicht oder in der BG eingetragen, die die Firma hat, übernommen?

Wie ist das dann privat? Darf hier jemand, der eine Steckdose wechselt oder mit Strom zu tun hat, irgendetwas machen?

Sebastian

--
>> ... getting mature

gast

07.09.2022,
16:50

@ silent_seb

Nachfrage - wer "darf" was?

» Wie ist das dann privat? Darf hier jemand, der eine Steckdose wechselt oder
» mit Strom zu tun hat, irgendetwas machen?
»
Der elektrotechnische Laie darf natürlich die Steckdose wechseln ABER
der Laie darf nicht auf Spannungfreiheit prüfen und nacher die Steckdose nicht in Betrieb nehmen.

Wenn es schiefgeht:
Strafrecht, dann Zivilrecht, dann Krankenkasse werden deine Gesprächspartner.

Eierschale(R)

07.09.2022,
16:52

@ silent_seb

Nachfrage - wer "darf" was?

» Hi.
»
» https://www.lichtmiete.de/blog/elektrofachkraft-fuer-festgelegte-taetigkeiten
»
» Stimmt das hier wirklich, dass jemand, der nicht einmal einen "Lehrgang"
» als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten durchlaufen hatte, keine
» Leuchte wechseln dürfte?
»

Ich kenne das von Fachkräften für Küchen. Die machen einen Lehrgang, dann dürfen die den E-Herd selbst anschließen.

Eierschale(R)

07.09.2022,
16:54

@ gast

Nachfrage - wer "darf" was?

» » Wie ist das dann privat? Darf hier jemand, der eine Steckdose wechselt
» oder
» » mit Strom zu tun hat, irgendetwas machen?
» »
» Der elektrotechnische Laie darf natürlich die Steckdose wechseln ABER
» der Laie darf nicht auf Spannungfreiheit prüfen und nacher die Steckdose
» nicht in Betrieb nehmen.
»

Vor dem Wechsel der Steckdose sind aber die 5 Sicherheitsregeln einzuhalten und die beeinhalten nun einmal das Feststellen der Spannungsfreiheit.

cmyk61(R)

E-Mail

Edenkoben, Rheinland Pfalz,
07.09.2022,
18:36
(editiert von cmyk61
am 07.09.2022 um 18:37)


@ gast

Nachfrage - wer "darf" was?

WO kein Kläger, ist kein Richter.
Aber wehe, es entsteht ein Schaden, dann ist die Kacke am dampfen.

An Deiner privaten Anlage darfst Du herumpfuschen wie Du möchtest.
Aber sobald es zu einem Schaden kommt (zB Brand) wird die Versicherung einen Sachverständigen beauftragen nach der Ursache für den Brand zu forschen (falls der nicht schon von Amts wegen eintrudelt).
Stellt der fest, dass der Auslöser für den Brand eine unsachgemäß ausgetauschte Steckdose ist, geht die Fragerei los und die sind extrem unbequem.

Im Unternehmen sieht das so aus, dass der Chef die Verantwortung für alle Arbeiten trägt, die seine Mitarbeiter erledigen.
Er muss ein Organisationsverschulden abwenden.
Bei einem Schaden ist er zwar weiterhin haftend, aber eine mögliche Strafe und Verweigern der Versicherungsleistung kann deutlich abgemildert werden, wenn er nachweisen kann, dass er alles nötige getan hat, um Schaden zu vermeiden. Ein ziemlich umfängliches Thema das leider zu oft noch auf die leichte Schulter genommen wird. Besonders im öffentlichen Dienst.
Fehleinschätzungen sind da auch an der Tagesordnung. Typisches Beispiel sind sogenannte "Kleinreparaturen" durch EUPs. Es gibt KEINE Kleinreparatur... mal so, am Rande.
Unser Kursleiter hat das damals so auf den Punkt gebracht: es stellt sich die Frage, ob man einen Mannschaftstransporter für die Fahrt in den Knast braucht oder ob ein Kleinwagen genügt. Eine ausgereifte Organisation des Betriebs und eine nachvollziehbare Dokumentation sind das A und O - mit allen Konsequenzen.

Gruß
Ralf

» » Wie ist das dann privat? Darf hier jemand, der eine Steckdose wechselt
» oder
» » mit Strom zu tun hat, irgendetwas machen?
» »
» Der elektrotechnische Laie darf natürlich die Steckdose wechseln ABER
» der Laie darf nicht auf Spannungfreiheit prüfen und nacher die Steckdose
» nicht in Betrieb nehmen.
»
» Wenn es schiefgeht:
» Strafrecht, dann Zivilrecht, dann Krankenkasse werden deine
» Gesprächspartner.

ingo

E-Mail

07.09.2022,
19:03

@ Eierschale

Nachfrage - wer "darf" was?

Ja, oder die Beleuchtung.

Gruß Ingo

gast

07.09.2022,
19:43

@ Eierschale

Nachfrage - wer "darf" was?

» » » Wie ist das dann privat? Darf hier jemand, der eine Steckdose wechselt
» » oder
» » » mit Strom zu tun hat, irgendetwas machen?
» » »
» » Der elektrotechnische Laie darf natürlich die Steckdose wechseln ABER
» » der Laie darf nicht auf Spannungfreiheit prüfen und nacher die Steckdose
» » nicht in Betrieb nehmen.
» »
»
» Vor dem Wechsel der Steckdose sind aber die 5 Sicherheitsregeln einzuhalten
» und die beeinhalten nun einmal das Feststellen der Spannungsfreiheit.

ergo
Der Laie darf nix.

Helfer

07.09.2022,
19:46

@ Eierschale

Nachfrage - wer "darf" was?

» » Hi.
» »
» »
» https://www.lichtmiete.de/blog/elektrofachkraft-fuer-festgelegte-taetigkeiten
» »
» » Stimmt das hier wirklich, dass jemand, der nicht einmal einen "Lehrgang"
» » als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten durchlaufen hatte,
» keine
» » Leuchte wechseln dürfte?
» »
»
» Ich kenne das von Fachkräften für Küchen. Die machen einen Lehrgang, dann
» dürfen die den E-Herd selbst anschließen.

ja aber nicht einschalten und nicht die erstprüfung machen

silent_seb(R)

08.09.2022,
08:23
(editiert von silent_seb
am 08.09.2022 um 08:46)


@ Helfer

Nachfrage - wer "darf" was?

» » » Hi.
» » »
» » »
» »
» https://www.lichtmiete.de/blog/elektrofachkraft-fuer-festgelegte-taetigkeiten
» » »
» » » Stimmt das hier wirklich, dass jemand, der nicht einmal einen
» "Lehrgang"
» » » als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten durchlaufen hatte,
» » keine
» » » Leuchte wechseln dürfte?
» » »
» »
» » Ich kenne das von Fachkräften für Küchen. Die machen einen Lehrgang,
» dann
» » dürfen die den E-Herd selbst anschließen.
»
» ja aber nicht einschalten und nicht die erstprüfung machen

Was für ein Unterschied besteht denn bitte zwischen
- Anschluss
und
- einschalten und erstprüfung?

Ist dann nach Gebäudeversicherung in deren AGBs das nur von einem Meister erlaubt, der mit angemeldetem Gewerbe in einer Handwerksrolle / Register IHK gemeldet ist?

Irgendwie bring ich das nicht mehr miteinander zusammen...

Was ist dann ein Unterschied zwischen "Elektrofachkraft in der Industrie" und einem Industrieelektroniker? Braucht ein Industrieelektroniker einen Zusatzlehrgang, um als Fachkraft nach DGUV V3 zu sein?

Darf ein Industrieelektroniker selbstständig aber einer NH-Sicherung eines Hauses Leitungen verlegen / nachziehen, vglb., oder braucht das hier einen in die HWK eingetragenen Meister, um Versicherungstechnisch das abzunehmen, dass eine Versicherung eine Abnahme hat ? wenn jemand den Lehrgang "Elektrofachkraft Industrie" gemacht hat, darf dieser an einer Hauselektrik ab einer NH Sicherung etwas machen?

--
>> ... getting mature

xy(R)

E-Mail

08.09.2022,
09:01

@ silent_seb

Nachfrage - wer "darf" was?

» Darf ein Industrieelektroniker selbstständig aber einer NH-Sicherung eines
» Hauses Leitungen verlegen / nachziehen, vglb., oder braucht das hier einen
» in die HWK eingetragenen Meister, um Versicherungstechnisch das abzunehmen,
» dass eine Versicherung eine Abnahme hat ? wenn jemand den Lehrgang
» "Elektrofachkraft Industrie" gemacht hat, darf dieser an einer Hauselektrik
» ab einer NH Sicherung etwas machen?

§13 NAV

cmyk61(R)

E-Mail

Edenkoben, Rheinland Pfalz,
08.09.2022,
10:21

@ silent_seb

Nachfrage - wer "darf" was?

» Was für ein Unterschied besteht denn bitte zwischen
Moin silent_seb

ich denke es ist hier erstmal nötig, ein paar Dinge korrekter aufzudröseln.
Vor allem der Begriff Elektrofachkraft wird regelmäßig falsch verwendet.

Ein Mensch, der eine Ausbildung in einem Elektroberuf erlernt ist zunächst mal keine Elektrofachkraft sondern lediglich Geselle (Meister, Techniker, Ing) des betreffenden Berufs.
Als Elektrofachkraft im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
DAS aber kann die betreffende Person nicht selbst bestimmen, sondern muss von seinem "Chef" oder dessen verantwortlichen Vertreter (in der Regel der "verantwortlichen Elektrofachkraft";) ermittelt werden, der den Menschen dann zur "Elektrofachkraft - EFK" bestellt.
Dabei gilt es noch zu beachten, dass diese Bestellung nicht universell für alle Fachbereiche der Elektrotechnik gilt: es gibt keine universelle Elektrofachkraft.
Was die bestellte EFK machen darf, wird zusätzlich in einem Tätigkeitsprofil o.ä. festgelegt. Für alle anderen Arbeiten gilt der Mensch dann als elektrotechnischer Laie.

Warum dieser ganze Zirkus?
Es geht schlicht um Verantwortung und um die Erkenntnis, dass sich in der Vergangenheit (und leider auch noch heute) viele Facharbeiter als "ich kann in der Elektrotechnik alles" sahen was die Branche in durchaus arge Bedrängnis brachte.
EFK ist folglich eine Qualifikationsstufe deren Voraussetzung eine Ausbildung in einem Elektroberuf ist. Und ja, man kann sich aufqualifizieren, durch Kurse, praktische Tätigkeiten unter Aufsicht der VEFK ABER man kann diese Qualifikationsstufe auch wieder verlieren (wenn man zB ne ganze Zeitlang nicht mehr auf dem Gebiet arbeitet).
Das schöne daran ist, dass man sich recht zügig wieder aufqualifizieren kann, man hat ja schließlich reichlich Grundlagen (Ausbildung) - anders als ein Elektrotechnischer Laie. Der muss ne Ausbildung machen.
Und hier wirds leider schwammig, denn selbst Institutionen wie TÜV und VDE sind sich nicht immer einig wie das System konkret laufen soll, zumal sich vieles regelmäßig ändert.
Und hier wird natürlich auch reichlich Schindluder mit EFK für eingeschränkte Tätigkeiten oder EUPs getrieben. WIssentlich UND unwissentlich.


Gruß Ralf


» - Anschluss

» und
» - einschalten und erstprüfung?
»
» Ist dann nach Gebäudeversicherung in deren AGBs das nur von einem Meister
» erlaubt, der mit angemeldetem Gewerbe in einer Handwerksrolle / Register
» IHK gemeldet ist?
»
» Irgendwie bring ich das nicht mehr miteinander zusammen...
»
» Was ist dann ein Unterschied zwischen "Elektrofachkraft in der Industrie"
» und einem Industrieelektroniker? Braucht ein Industrieelektroniker einen
» Zusatzlehrgang, um als Fachkraft nach DGUV V3 zu sein?
»
» Darf ein Industrieelektroniker selbstständig aber einer NH-Sicherung eines
» Hauses Leitungen verlegen / nachziehen, vglb., oder braucht das hier einen
» in die HWK eingetragenen Meister, um Versicherungstechnisch das abzunehmen,
» dass eine Versicherung eine Abnahme hat ? wenn jemand den Lehrgang
» "Elektrofachkraft Industrie" gemacht hat, darf dieser an einer Hauselektrik
» ab einer NH Sicherung etwas machen?

bigdie(R)

08.09.2022,
11:13

@ gast

Nachfrage - wer "darf" was?

»
» ergo
» Der Laie darf nix.
Nicht mal als Geselle also Elektrofachkraft darfst du Änderungen an einer Elektroanlage durchführen

Gunther

08.09.2022,
11:48

@ bigdie

Nachfrage - wer "darf" was?

» Nicht mal als Geselle also Elektrofachkraft darfst du Änderungen an einer
» Elektroanlage durchführen
Blödsinn, habe Jahre lang Schaltschränke umverdrahtet. Das war als Geselle meine Hauptaufgabe neben Störungsbeseitigung.

bigdie(R)

08.09.2022,
11:53
(editiert von bigdie
am 08.09.2022 um 11:53)


@ Gunther

Nachfrage - wer "darf" was?

» » Nicht mal als Geselle also Elektrofachkraft darfst du Änderungen an
» einer
» » Elektroanlage durchführen
» Blödsinn, habe Jahre lang Schaltschränke umverdrahtet. Das war als Geselle
» meine Hauptaufgabe neben Störungsbeseitigung.
Dann lies mal das im Nav $13. Da steht das

. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.


Nav ist Bundesgesetz. Du brauchst also einen Meisterbetrieb und das reicht nicht, der muss auch beim Versorger eingetragen sein. Sonst darfst du nicht mal zu Hause 3m Leitung für eine neue Steckdose verlegen. Es sei denn, du hast eine Inselanlage, da greift dieses Gesetz nicht.

Helfer

08.09.2022,
11:58

@ silent_seb

Nachfrage - wer "darf" was?

» Was für ein Unterschied besteht denn bitte zwischen
» - Anschluss
» und
» - einschalten und erstprüfung?
Du darfst alles verlegen, anschließen, verbauen.......
aber du darfst nicht die notwendigen Erstprüfungen machen
(ist ja dann eine Neuanlage) und daher auch nicht in Betrieb nehmen.

Du darfst im Baumarkt Steckdosen und Draht kaufen, anklemmen was du willst
aber nicht in Betrieb nehmen - also darf der Laie z.B. sich eine Steckdosenskulpur bauen.

cmyk61(R)

E-Mail

Edenkoben, Rheinland Pfalz,
08.09.2022,
12:11

@ Helfer

Nachfrage - wer "darf" was?

*lach* ja, das ist absolut zutreffend !

Der TÜV-Prüfer bei uns im Haus ließ auch mal einen guten Spruch los:

"eine Maschine die nicht läuft ist als sicher anzusehen"

ja, klar, nä?

Gruß
Ralf


» » - einschalten und erstprüfung?
» Du darfst alles verlegen, anschließen, verbauen.......
» aber du darfst nicht die notwendigen Erstprüfungen machen
» (ist ja dann eine Neuanlage) und daher auch nicht in Betrieb nehmen.
»
» Du darfst im Baumarkt Steckdosen und Draht kaufen, anklemmen was du willst
» aber nicht in Betrieb nehmen - also darf der Laie z.B. sich eine
» Steckdosenskulpur bauen.