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Moritz

08.12.2020,
21:13
(editiert von Moritz
am 08.12.2020 um 21:15)
 

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden? (Elektronik)

Hallo liebes Elektronik-Kompendium Forum,

ich bin hauptberuflich Musiker, allerdings habe ich auch vorher mal was mit Naturwissenschaft studiert. ;) Als Corona-Lockdown-Projekt habe ich mir vorgenommen eine alte Schaltung von mir in die Tat umzusetzen ... ein Effektpedal für Gitarren. Ist nix wahnsinnig kompliziertes. Ein Overdrive.

Nun bin ich kurz davor einen funktionierenden Prototypen zu haben und bin soweit ganz glücklich mit dem Resultat. Das Ergebnis muss sich vor anderen kommerziellen "Boutique Geräten" :lookaround: am Markt nicht scheuen.

Jetzt denke ich mir ... vielleicht sollte ich einfach mal 20 Stück davon bauen und gucken ob ich die verkauft bekomme. Weil ... warum eigentlich nicht. ;)

Abgesehen davon, dass ich dafür sicher ein Gewerbe anmelden muss, gibt es beim Verkauf von Elektronik Produkten aber bestimmt einige Dinge zu beachten. Kennt sich jemand hier aus, welche bürokratischen Hürden da zu überwinden sind? ROHS Konformität? CE Kennzeichen? Muss man sich irgendwo Anmelden? Muss das Gerät geprüft werden?

Zur Einordnung:
- Die Schaltung wird mit 9 V - 18 V betrieben und ich lege kein Netzteil bei. Mit Netzspannung will ich nicht hantieren ... schon gar nicht für andere Leute.
- Es gibt keine hochfrequenten digitalen Signale, keine Mikrocontroller ect. ... nur Audio Opamp- und Transistorschaltungen.
- Die Schaltung steckt in einem Aluminium-Guss Gehäuse
- Ich denke an eine Kleinserie, 20 Stück, handgefertigt, selbst verkauft.
- Ich arbeite sonst freiberuflich, bin also bis jetzt kein gewerblicher Händler oder Produzent.

Ich finde online nicht wirklich sinnige Information dazu. Wenn jemand eine gute Quelle hat, freue ich mich auch darüber.

Danke! :-)

Sel M Handy

08.12.2020,
21:50

@ Moritz

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden?

Abgesehen von gesetzlichen Vorschriften und abzulegenden Prüfungen (welche andere Leute hier wesentlich besser kennen als ich) brauchst du unter Umständen einige tausend Euronen, um das Gerät in den Verkehr bringen zu dürfen, also zu verkaufen.

Überlege bitte auch, wie du dich für den Haftungsfall versicherst (besser aber bevor der eintritt) und wie du Gewährleistung und Garantie gestaltest.

Für vielleicht 20 Geräte lohnt das nicht. Also rechne dir das vorher aus. Einen offiziellen Verkauf wirst du gewinnbringend nicht schaffen. Jedenfalls nicht in Deutschland.

Aber vielleicht ist die Idee für das Gerät so genial, das sich ein Hersteller dafür interessiert und dir diese Idee und vielleicht den Prototypen dazu abkauft. Wird zwar extrem schwer bis unmöglich sein, aber man soll ja nie "nie" sagen.

LG Sel

Hartwig(R)

08.12.2020,
23:55
(editiert von Hartwig
am 09.12.2020 um 09:57)


@ Moritz

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden?

Hallo,
bei einer 20er Stückzahl würde ich das nicht so eng sehen, so ein Effektgerät ist ja wohl keine signifikante Investition. Als Freiberufler würde ich allerdings trotzdem die Einnahmen versteuern, ich gehe mal davon aus, dass Du auch umsatzsteuerpflichtig bist.
Da das Gerät keine Verbindung zu Versorgungsnetzen hat, nicht funkt, kein Medizingerät oder Spielzeug ist und man es auch nicht verspeisen kann, sollten sich die Anforderungen in Grenzen halten. Außerdem kommen nur Kleinspannungen zur Anwendung. Da dürfte eine Selbstzertifizierung möglich sein. Mit dem Aufkleben des CE-Zeichens versicherst Du also, dass Dein Gerät alle Vorschriften erfüllt - und die solltest Du natürlich kennen. Du musst z. B. auch nachweisen können, dass das Gerät den EMV-Richtlinien entspricht, also keine Störstrahlung aussendet. Das ist eher unwahrscheinlich, aber nicht ganz unmöglich - ein einziger Transistor kann sich bereits unaufgefordert als FM-Sender betätigen, schlimmstenfalls fühlt sich dann jemand gestört.... Ansonsten solltest Du auch darauf achten, saß Du keine Schaltungen einsetzt, die in irgendeiner Weise rechtlich geschützt sind. Aber trotzdem - bei 20 Exemplaren bist Du zwar schon deutlich über dem, was als "Privatverkauf" bezeichnet werden kann - du musst also AGBs haben, Dokumentation etc. und RoHS und Entsorgung sollten auch im Auge behalten werden. Aber übertreiben würde ich nichts - nach 20 verkauften Geräten kannst Du dann vielleicht einschätzen, ob sich das Ganze überhaupt lohnt.
Hier im Forum meldet sich zuweilen HDT - er verkauft ebenfalls Kleingeräte in geringen Stückzahlen (HDT-elektronik.com) (auf elektronik mit "k" achten, mit "c" ist das eine andere Firma!!). Wobei er die Geräte als "Bausätze" anbietet (die Platine muss halt in das Gehäuse geschraubt werden). Für Bausätze gelten andere Regelungen - die Geräte gelten schlußendlich als (vom Käufer) selbst gebaut. Das könnte evtl. auch ein Weg für Dich sein. Vielleicht liest HDT mit und kann Dir einen Tipp geben....
Grüße
Hartwig

bastelix(R)

09.12.2020,
00:45

@ Moritz

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden?

» Abgesehen davon, dass ich dafür sicher ein Gewerbe anmelden muss
Ob du wirklich einen Gewerbeschein brauchst sagt dir das für dich zuständige Gewerbeamt wenn du denen erklärst was du vor hast. Zumindest war das damals bei uns so. Wobei so ein Gewerbeschein auch gewisse Vorteile haben kann, selbst wenn man den nicht haben muss ;-)

Wolfgang Horejsi(R)

09.12.2020,
07:29

@ bastelix

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden?

» » Abgesehen davon, dass ich dafür sicher ein Gewerbe anmelden muss
» Ob du wirklich einen Gewerbeschein brauchst sagt dir das für dich
» zuständige Gewerbeamt wenn du denen erklärst was du vor hast. Zumindest war
» das damals bei uns so. Wobei so ein Gewerbeschein auch gewisse Vorteile
» haben kann, selbst wenn man den nicht haben muss ;-)

Hier ist es so, dass mit der Anmeldung des Gewerbes eine geringe Gebühr zu zahlen ist. Bein Abmelden ist nochmals eine Verwaltungsgebühr fällig, die allerdings deutlich höher ausfällt.

Sel(R)

E-Mail

Radebeul,
09.12.2020,
09:16
(editiert von Sel
am 09.12.2020 um 09:23)


@ Wolfgang Horejsi

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden?

» Hier ist es so, dass mit der Anmeldung des Gewerbes eine geringe Gebühr zu
» zahlen ist. Bein Abmelden ist nochmals eine Verwaltungsgebühr fällig, die
» allerdings deutlich höher ausfällt.

Hier ist bei uns ist es umgedreht (abmelden ist etwas "billiger" als anmelden), allerdings sind die Gebühren immer recht happig (zwar noch unter 100 Euro je Vorgang, aber na ja...). Wenn Gewerbe, dann erstmal als Kleingewerbe anmelden, dieses später zum Vollgwerbe ummelden kostet fast nix. Beim Kleingewerbe belastet man sich nicht mit der Mehrwertsteuer. Man verkauft "netto", was ja einen Preisvorteil bringt. Allerdings kauft man incl. Steuer ein, welche man nicht absetzen/gegenrechnen kann. Auch die ganzen Abrechnungen sind einfacher, also man ist nicht bilanzpflichtig, man kann der Einfachheit halber lediglich mit Kassenbuch arbeiten, es ist auch nur eine simple Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber dem Finanzamt zu machen (Einnahme-Überschußrechnung). Und noch andere Vereinfachungen.

Trotzdem, für die 20 Stück ein Gewerbe? Lohnt das? Man verkauft ja nicht alle Geräte auf einmal, sondern alle paar Wochen vielleicht eines (so ungefähr). Das ist dann noch lange kein Gewerbe, sondern fällt mit bissel gutem Willen unter Liebhaberei ;-) Und diese Liebhaberei ist gebühren- und steuerfrei, nicht anzumelden... Eben weil keine direkte Gewinnerzielungsabsicht oder gar die Finanzierung des Lebensunterhaltes erkennbar ist. Jedenfalls würde ich in dieser Richtung argumentieren, sollte irgendwer mal fragen. Als Bausatz verkaufen ist wirklich beachtenswerte eine interessante Variante (wenn man sich so die "Folgen" der Geräteherstellung überlegt, also Gewährleistung, Herstellerhaftung...) :-)

LG Sel

Theo.

09.12.2020,
10:18

@ Moritz

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden?

Hallo

Ich würde ein Gerät bauen und bei EBAY reinstellen. Kein Sofortkauf. Dann wird sich zeigen ob Interesse besteht, und du mit den Billiganbietern aus Fernost mithalten kannst. Es ist nun einmal leider so, dass man dort komplette funktionierende Geräte für einen Preis kaufen kann, für den es hier nicht einmal das leere Gehäuse gibt. Ich würde hierzu auf keinen Fall ein Gewerbe anmelden, du musst dich mit Behörden, Finanzamt und mitunter idiotischen Käufern herumärgern.

Theo

Altgeselle(R)

E-Mail

09.12.2020,
11:12

@ Moritz

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden?

Hallo,
die Stichworte Gewerbeschein und CE-Konformitätserklärung (EMV-Richtlinie) sind ja schon genannt worden.
Dann gibt es da noch die "Elektronik-Schrott Verordnung" also das Elektrogesetz.
https://www.elektrogesetz.de/#gesetz_60

Es macht schon Sinn, die Teile als Bausatz zu verkaufen, damit man nicht selber Hersteller
des Gerätes wird...

Grüße
Altgeselle

JBE&M(R)

09.12.2020,
11:14

@ Moritz

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden?

» Hallo liebes Elektronik-Kompendium Forum,
»
» ich bin hauptberuflich Musiker, allerdings habe ich auch vorher mal was mit
» Naturwissenschaft studiert. ;) Als Corona-Lockdown-Projekt habe ich mir
» vorgenommen eine alte Schaltung von mir in die Tat umzusetzen ... ein
» Effektpedal für Gitarren. Ist nix wahnsinnig kompliziertes. Ein Overdrive.
»
»
» Nun bin ich kurz davor einen funktionierenden Prototypen zu haben und bin
» soweit ganz glücklich mit dem Resultat. Das Ergebnis muss sich vor anderen
» kommerziellen "Boutique Geräten" :lookaround: am Markt nicht scheuen.
»
» Jetzt denke ich mir ... vielleicht sollte ich einfach mal 20 Stück davon
» bauen und gucken ob ich die verkauft bekomme. Weil ... warum eigentlich
» nicht. ;)
»
» Abgesehen davon, dass ich dafür sicher ein Gewerbe anmelden muss, gibt es
» beim Verkauf von Elektronik Produkten aber bestimmt einige Dinge zu
» beachten. Kennt sich jemand hier aus, welche bürokratischen Hürden da zu
» überwinden sind? ROHS Konformität? CE Kennzeichen? Muss man sich irgendwo
» Anmelden? Muss das Gerät geprüft werden?
»
» Zur Einordnung:
» - Die Schaltung wird mit 9 V - 18 V betrieben und ich lege kein Netzteil
» bei. Mit Netzspannung will ich nicht hantieren ... schon gar nicht für
» andere Leute.
» - Es gibt keine hochfrequenten digitalen Signale, keine Mikrocontroller
» ect. ... nur Audio Opamp- und Transistorschaltungen.
» - Die Schaltung steckt in einem Aluminium-Guss Gehäuse
» - Ich denke an eine Kleinserie, 20 Stück, handgefertigt, selbst verkauft.
» - Ich arbeite sonst freiberuflich, bin also bis jetzt kein gewerblicher
» Händler oder Produzent.
»
» Ich finde online nicht wirklich sinnige Information dazu. Wenn jemand eine
» gute Quelle hat, freue ich mich auch darüber.
»
» Danke! :-)

Als Bausatz verkaufen und gut isses.

ickke

E-Mail

09.12.2020,
11:43

@ JBE&M

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden?

Interessantes Thema!

Zuerst was zum Gewerbeschein: willst Du mehr Geräte als nur "ein Paar" verkaufen, wird ein Gewerbeschein benötigt. Aber genaueres wird es Dir das zuständige Amt sagen können.

Frage zu CC-Etiketten:
Darf man die einfach erwerben und benutzen? Muss man was anmelden? Bei Wikipedia steht nämlich: "Wenn die Konformität eines Produkts durch eine Benannte Stelle bewertet und bestätigt wurde, gehört zur vollständigen Kennzeichnung neben dem CE-Zeichen auch die von der notifizierenden Stelle vergebene vierstellige Kennnummer.". Weiß da jemand mehr zu?

Altgeselle(R)

E-Mail

09.12.2020,
12:29

@ ickke

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden?

» Interessantes Thema!
»
» Zuerst was zum Gewerbeschein: willst Du mehr Geräte als nur "ein Paar"
» verkaufen, wird ein Gewerbeschein benötigt. Aber genaueres wird es Dir das
» zuständige Amt sagen können.
»
» Frage zu CC-Etiketten:
» Darf man die einfach erwerben und benutzen? Muss man was anmelden? Bei
» Wikipedia steht nämlich: "Wenn die Konformität eines Produkts durch eine
» Benannte Stelle bewertet und bestätigt wurde, gehört zur vollständigen
» Kennzeichnung neben dem CE-Zeichen auch die von der notifizierenden Stelle
» vergebene vierstellige Kennnummer.". Weiß da jemand mehr zu?

Hallo,
eine Konformitätserklärung sieht zum Beispiel so aus:

Wir, -der Hersteller, Adresse- erklären die Konformität des Gerätes -Type- mit der
Richtlinie: z.B. - 2014/30/EU (EMV-Richtlinie).

Dies wird nachgewiesen durch die Einhaltung folgender Normen / Vorschriften:
DIN EN 60.....

Adresse, Datum, Unterschrift

Dann muss auf dem Etikett des Gerätes das CE-Zeichen aufgedruckt sein.
Das Etiktett darf man selber drucken. Die genauen Vorgaben für das CE-Logo
bekommt man auf der entsprechenden Website.

Wenn man nicht sicher ist, welche Richtline für das Produkt zutrifft oder welche Normen
zum Nachweis dienen können, kann man sich bei einer "Benannten Stelle" beraten lassen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Benannte_Stelle

Die Einhaltung der Normen darf man selber überprüfen (wenn man entsprechendes
Equipment hat) oder man geht zu einem akkreditieren Labor.

Natürlich kann man auch einfach behaupten, die Normen einzuhalten. Das geht so lange
gut, bis es Probleme beim Kunden gibt und eine Behörde die Prüfberichte anfordert...

Grüße
Altgeselle

bigdie(R)

09.12.2020,
13:46

@ Altgeselle

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden?

» Hallo,
» die Stichworte Gewerbeschein und CE-Konformitätserklärung (EMV-Richtlinie)
» sind ja schon genannt worden.
» Dann gibt es da noch die "Elektronik-Schrott Verordnung" also das
» Elektrogesetz.
» https://www.elektrogesetz.de/#gesetz_60
»
» Es macht schon Sinn, die Teile als Bausatz zu verkaufen, damit man nicht
» selber Hersteller
» des Gerätes wird...
»
» Grüße
» Altgeselle
So einfach wird das nicht sein, Bei ELV Bausätzen ist auch CE drauf und eine Konformitätserklärung dabei

ickke

E-Mail

09.12.2020,
13:57

@ Altgeselle

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden?

» » Interessantes Thema!
» »
» » Zuerst was zum Gewerbeschein: willst Du mehr Geräte als nur "ein Paar"
» » verkaufen, wird ein Gewerbeschein benötigt. Aber genaueres wird es Dir
» das
» » zuständige Amt sagen können.
» »
» » Frage zu CC-Etiketten:
» » Darf man die einfach erwerben und benutzen? Muss man was anmelden? Bei
» » Wikipedia steht nämlich: "Wenn die Konformität eines Produkts durch eine
» » Benannte Stelle bewertet und bestätigt wurde, gehört zur vollständigen
» » Kennzeichnung neben dem CE-Zeichen auch die von der notifizierenden
» Stelle
» » vergebene vierstellige Kennnummer.". Weiß da jemand mehr zu?
»
» Hallo,
» eine Konformitätserklärung sieht zum Beispiel so aus:
»
» Wir, -der Hersteller, Adresse- erklären die Konformität des Gerätes -Type-
» mit der
» Richtlinie: z.B. - 2014/30/EU (EMV-Richtlinie).
»
» Dies wird nachgewiesen durch die Einhaltung folgender Normen /
» Vorschriften:
» DIN EN 60.....
»
» Adresse, Datum, Unterschrift
»
» Dann muss auf dem Etikett des Gerätes das CE-Zeichen aufgedruckt sein.
» Das Etiktett darf man selber drucken. Die genauen Vorgaben für das CE-Logo
» bekommt man auf der entsprechenden Website.
»
» Wenn man nicht sicher ist, welche Richtline für das Produkt zutrifft oder
» welche Normen
» zum Nachweis dienen können, kann man sich bei einer "Benannten Stelle"
» beraten lassen.
» https://de.wikipedia.org/wiki/Benannte_Stelle
»
» Die Einhaltung der Normen darf man selber überprüfen (wenn man
» entsprechendes
» Equipment hat) oder man geht zu einem akkreditieren Labor.
»
» Natürlich kann man auch einfach behaupten, die Normen einzuhalten. Das geht
» so lange
» gut, bis es Probleme beim Kunden gibt und eine Behörde die Prüfberichte
» anfordert...
»
» Grüße
» Altgeselle

Danke!

cmyk61(R)

E-Mail

Edenkoben, Rheinland Pfalz,
09.12.2020,
14:34

@ Moritz

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden?

Moin,

hast Du eine Elektrofachkraft zur Hand? Denn Du als elektrotechnischer Laie dürftest Probleme haben, alle Aspekte Deiner Konstruktion zu beurteilen. Du solltest zumindest einen Meister, Techniker oder Ingenieur zur Hand haben der Dir da unterstützend zur Seite steht. Man könnte jetzt einwenden,dass es es ja nicht um Starkstrom-Problematiken handelt. Aber alleine die EMV-Problematik (wie schon erwähnt: schwingender Transistor... ) E-Schrott-Verordnung, RoHS-Richtlinie sind kleinere Hürden die es zu überwinden gilt. Je mehr DU selbst über das Thema weißt, je mehr Du Dich kümmerst und beliest, desto vernünftiger.
NIcht vernachlässigen solltest Du die Dokumentation Deines Produkts. Nimm Dir als Beispiel ein Effektgerät eines renomierten Herstellers und vergleiche, welche Infos er in seiner öffentlichen Dokumentation zusammen gefasst hat.

Zur Gewerbeseite noch ein kleiner Hinweis:
Wenn Du Dein Gewerbe anmeldest, halten einige Institutionen gleich mal die Hand auf. ZB auch IHK aber auch das Finanzamt. Ob zu Recht oder Unrecht: die haben ja auch keine Kristallkugeln und gehen mal eben davon aus, dass Du die Idee des Jahrhunderts vermarktest und wollen verhindern, dass Du Deinen Beitrag zu unseren Steuereinnahmen leistest oder auch dass die IHK Kontakte zu China und anderen führenden Kopierstationen pflegt ;-). In einem kurzen Schreiben kannst Du dies aber meist abwiegeln, indem Du aufzeigst, dass Dein zu erwartender Gewerbeumsatz respektive Gewerbegewinn in einer Höhe von max xxx Euro befinden wird. Da gibts nette Bücher drüber: ZB aus dem Hause Konz. Kleine, praktische Taschenbücher für den angehenden Unternehmer ;-) aber auch für den normalen Steuervermeider - Stichwort: 1000 legale Steuertricks.

Was die Konformitätserklärung angeht so wurde quasi schon alles gesagt. Lass Dich einfach beraten, leihe Dir in einer großen Landes- oder Staatsbibliothek passende Bücher aus (Du willst ja sicher nicht die Katze im Sack kaufen - Bücher kosten schon massig Geld).

Dann halte uns noch auf dem Laufenden. Solche Erfahrungen zu machen ist schon eine spannende Sache und womöglich kann der ein oder andere daraus seine Lehren daraus ziehen.

Herzliche Grüße
Ralf

» Hallo liebes Elektronik-Kompendium Forum,
»
» ich bin hauptberuflich Musiker, allerdings habe ich auch vorher mal was mit
» Naturwissenschaft studiert. ;) Als Corona-Lockdown-Projekt habe ich mir
» vorgenommen eine alte Schaltung von mir in die Tat umzusetzen ... ein
» Effektpedal für Gitarren. Ist nix wahnsinnig kompliziertes. Ein Overdrive.
»
»
» Nun bin ich kurz davor einen funktionierenden Prototypen zu haben und bin
» soweit ganz glücklich mit dem Resultat. Das Ergebnis muss sich vor anderen
» kommerziellen "Boutique Geräten" :lookaround: am Markt nicht scheuen.
»
» Jetzt denke ich mir ... vielleicht sollte ich einfach mal 20 Stück davon
» bauen und gucken ob ich die verkauft bekomme. Weil ... warum eigentlich
» nicht. ;)
»
» Abgesehen davon, dass ich dafür sicher ein Gewerbe anmelden muss, gibt es
» beim Verkauf von Elektronik Produkten aber bestimmt einige Dinge zu
» beachten. Kennt sich jemand hier aus, welche bürokratischen Hürden da zu
» überwinden sind? ROHS Konformität? CE Kennzeichen? Muss man sich irgendwo
» Anmelden? Muss das Gerät geprüft werden?
»
» Zur Einordnung:
» - Die Schaltung wird mit 9 V - 18 V betrieben und ich lege kein Netzteil
» bei. Mit Netzspannung will ich nicht hantieren ... schon gar nicht für
» andere Leute.
» - Es gibt keine hochfrequenten digitalen Signale, keine Mikrocontroller
» ect. ... nur Audio Opamp- und Transistorschaltungen.
» - Die Schaltung steckt in einem Aluminium-Guss Gehäuse
» - Ich denke an eine Kleinserie, 20 Stück, handgefertigt, selbst verkauft.
» - Ich arbeite sonst freiberuflich, bin also bis jetzt kein gewerblicher
» Händler oder Produzent.
»
» Ich finde online nicht wirklich sinnige Information dazu. Wenn jemand eine
» gute Quelle hat, freue ich mich auch darüber.
»
» Danke! :-)

Moritz

09.12.2020,
15:23
(editiert von Moritz
am 09.12.2020 um 15:41)


@ Hartwig

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden?

Danke für die Antworten! :)

Ich bin in Teilzeit angestellt und nebenher freiberuflich als Kleinunternehmer tätig. Das heißt bis jetzt führe ich keine Umsatzsteuer ab, weise keine aus und kaufe auch nicht umsatzsteuerfrei ein. ;)

Da ich eh schon selbstständig arbeite, denke ich ist eine Gewerbeanmeldung schwer weg zu diskutieren. Das werde ich nicht am Amt vorbei machen und versteuern werde ich die Einnahmen auf jeden Fall. Auf der Schiene fühle ich mich recht sicher.

Wo mir der Überblick fehlt ist bei den Richtlinien.

Die CE-Richtlinien habe ich jetzt schon mal hier gefunden:

https://www.ce-richtlinien.eu/ce-richtlinien/

In Frage kommen für mich wohl diese:

Allgemeine Produktsicherheit
EMV-Richtlinie
Niederspannungs-Richtlinie
RoHS-Richtlinie
Ökodesign-Richtlinie (da bin ich mir nicht sicher, denn so viel Strom frisst das gerät eh nicht)

So wie ich das verstehe, muss ich nur sicher gehen dass mein Gerät diese Richtlinien erfüllt, diese in entsprechender technischer Dokumentation festhalten und dann kann ich selber eine Konformitätserklärung formulieren und das CE Kennzeichen auf mein Produkt machen ... Mein Kontakt und eine Seriennummer muss auf das Gerät. Ich glaube das Datum der Erst-In-Umlauf-Bringung auch.

WEEE-Richtlinie ... da muss ich das Gerät zumindest bei der EAR Stiftung anmelden. Rücknehmen muss ich aber Altgeräte nur wenn ich über 400m² Lagerfläche habe. Das wär schon nicht schlecht ... habe ich aber nicht. ;)

Gewährleistung muss ich als gewerblicher Verkäufer geben, kann ich aber vielleicht verkürzen.

Herstellerhaftung ... tja. Sicher muss ich in die Bedienungsanleitung schreiben wofür das Gerät gedacht ist und dass ich nicht dafür hafte wenn es für andere Zwecke benutzt wird. Hier sehe ich aber gerade noch am wenigsten durch. Bestimmt muss ich so einiges ausschließen.

Die Variante es als Bausatz zu verkaufen finde ich nur so medium gut. Ich möchte schon irgendwie ein fertiges Produkt raushauen. Meine Kunden wären Musiker ... schlimmer: Gitarristen. Und die die das Geld haben ein hand-gebautes Pedal zu kaufen, sind die die keinen Bausatz zusammenschrauben können. ;D


CE-Richtlinien
WEEE-Richtlinie
Haftung
Gewährleistung

Fällt jemandem was auf was fehlt? ElektroG ist doch eigentlich nur die deutsche Umsetzung der europäischen CE-Richtlinien, oder?

Lieben Dank schonmal! Ihr seid sehr Hilfreich!

Altgeselle(R)

E-Mail

09.12.2020,
15:24

@ bigdie

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden?

» » Hallo,
» » die Stichworte Gewerbeschein und CE-Konformitätserklärung
» (EMV-Richtlinie)
» » sind ja schon genannt worden.
» » Dann gibt es da noch die "Elektronik-Schrott Verordnung" also das
» » Elektrogesetz.
» » https://www.elektrogesetz.de/#gesetz_60
» »
» » Es macht schon Sinn, die Teile als Bausatz zu verkaufen, damit man nicht
» » selber Hersteller
» » des Gerätes wird...
» »
» » Grüße
» » Altgeselle
» So einfach wird das nicht sein, Bei ELV Bausätzen ist auch CE drauf und
» eine Konformitätserklärung dabei

Das bedeutet, dass sich ELV als Hersteller des Komplettgerätes erklärt und
alle Pflichten übernimmt, auch wenn die Bausätze erst noch zusammengelötet werden müssen.
Das ist ein netter Service von ELV.