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Moritz

08.12.2020,
21:13
(editiert von Moritz
am 08.12.2020 um 21:15)
 

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden? (Elektronik)

Hallo liebes Elektronik-Kompendium Forum,

ich bin hauptberuflich Musiker, allerdings habe ich auch vorher mal was mit Naturwissenschaft studiert. ;) Als Corona-Lockdown-Projekt habe ich mir vorgenommen eine alte Schaltung von mir in die Tat umzusetzen ... ein Effektpedal für Gitarren. Ist nix wahnsinnig kompliziertes. Ein Overdrive.

Nun bin ich kurz davor einen funktionierenden Prototypen zu haben und bin soweit ganz glücklich mit dem Resultat. Das Ergebnis muss sich vor anderen kommerziellen "Boutique Geräten" :lookaround: am Markt nicht scheuen.

Jetzt denke ich mir ... vielleicht sollte ich einfach mal 20 Stück davon bauen und gucken ob ich die verkauft bekomme. Weil ... warum eigentlich nicht. ;)

Abgesehen davon, dass ich dafür sicher ein Gewerbe anmelden muss, gibt es beim Verkauf von Elektronik Produkten aber bestimmt einige Dinge zu beachten. Kennt sich jemand hier aus, welche bürokratischen Hürden da zu überwinden sind? ROHS Konformität? CE Kennzeichen? Muss man sich irgendwo Anmelden? Muss das Gerät geprüft werden?

Zur Einordnung:
- Die Schaltung wird mit 9 V - 18 V betrieben und ich lege kein Netzteil bei. Mit Netzspannung will ich nicht hantieren ... schon gar nicht für andere Leute.
- Es gibt keine hochfrequenten digitalen Signale, keine Mikrocontroller ect. ... nur Audio Opamp- und Transistorschaltungen.
- Die Schaltung steckt in einem Aluminium-Guss Gehäuse
- Ich denke an eine Kleinserie, 20 Stück, handgefertigt, selbst verkauft.
- Ich arbeite sonst freiberuflich, bin also bis jetzt kein gewerblicher Händler oder Produzent.

Ich finde online nicht wirklich sinnige Information dazu. Wenn jemand eine gute Quelle hat, freue ich mich auch darüber.

Danke! :-)

Helmut Kuntz

E-Mail

24.11.2022,
10:17

@ cmyk61

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden?

Hallo,
nachdem dieser Thread zu einem eigentlich einfachen Thema so lang geworden ist, dass darin wohl kaum jemand noch den roten Faden findet, möchte ich eine Antwort zum Ursprungsthema Konformitätsanforderungen zusammenfassen. Für zufällig zu diesem Thread kommende Leser könnte das hilfreich sein.

Problemstellung war
Welche Konformitätsanforderungen treffen für ein (rein analoges) Musiker-Effektpedal zu, welches über ein getrenntes Netzteil mit sicherer Kleinspannung betrieben wird?

Antwort
Zuerst geht man alle irgendwie relevant sein könnenden, deklarationspflichtigen Richtlinien durch und bewertet:
Spielzeug-RL: Ist kein Spielzeug - trifft nicht zu
Funk-RL: Kein Funkmodul enthalten: trifft nicht zu
Ökodesign-RL: trifft nur für das Steckernetzteil zu, nicht für das daraus versorgte Pedal
RoHS-RL: trifft zu
Niederspannungs-RL: Betrieb unter 75 V DC (Kleinspannung), damit nicht zutreffen. Zudem wird das Pedal aus einem Steckernetzteil Schutzklasse II mit sicherer Kleinspannung betrieben: Damit keine Berührugsschutzmaßnahmen erforderlich. Wegen der geringen Energie (muss <100 VA sein), keine Brandgefahr.
EMV-RL: Wären getaktete Schaltungsteile enthalten, eindeutig zutreffend (Emission)
Nun ist es eine analoge, allerdings verzerrende Schaltung. Eine EMV-Fachperson würde das vorsichtshalber als EMV-pflichtig bewerten. Könnte wegen der Verzerrung ja strahlen (nichtlineare Kennlinie im Durchlasszweig) und zudem ist grundsätzlich eine Störfestigkeit gefordert.
Was macht man daraus: Rein privater Gedankenblitz und niemals als Fachperson ausgesprochen: Bei 20 Stück würde ich die EMV vorsichtshalber erklären, aber auf eine Vermessung verzichten. Risiko: So lange das Teil funktioniert und definitiv keine EMV-Probleme hat (man hört damit einen einstrahlenden Rundfunksender, wie es früher vorkam) und stört keinen Funkamateur durch Strahlung, der daraufhin einen Messdienst anfordert (sehr unwahrscheinlich), kommt niemand zu Schaden. Bei einer Amtsbeanstandung würde man "argumentieren", dass man das aufgrund der Erfahrung mit solchen Produkten bezüglich EMV entschieden hat und diese Entscheidung wohl nicht ganz sachgerecht war. So weit käme es aber nur, falls das Amt nicht nur die Konformitätserklärung anfordert, sondern auch noch EMV misst (was bei einem Musikerpedal unwahrscheinlich ist). Erst dann würde eventuell ein Mangel bezüglich der Störfestigkeit (die ja Pflicht ist) gemessen und als Mängel festsgestellt. Darauf wäre - falls sich der Amtsbearbeiter nicht erweichen lässt - eventuell ein vorhandener Lagerbestand nachbesserungspflichtig. Für neu gefertigte Pedale würde das Amt dann eine Vermessung und sicheres Einhalten erwarten.

Ableitung aus der orientierenden Richtliniensichtung
Es ist eine Konformitätserklärung auszustellen mit den Richtlinien: RoHS und EMV und ein Typenschild anzubringen mit CE-Zeichen. Das ist wirklich nicht aufwendig.
Die vielen geäußerten, sonstigen Probleme sehe ich nicht, da solch ein Teil realistisch keine Gefahren erzeugt.
Auf das Typenschild kommt das "Lese-"Piktogramm und eine Anleitung zum Pedal gehört natürlich dazu. Darin selbstverständlich mit Warnpiktogrammen geschmückt, dass wer die Anleitung nicht vollständig lesen kann oder versteht, das Teil nicht benutzen darf, es nicht für Kinder und Haustiere ist, nicht gegessen wird oder abgeschleckt werden darf, nicht zum Hämmern, Prügeln und/oder an den Kopf zu werfen ist, sich nicht als Beförderungsmittel eignet, man wegen Kippgefahr nicht draufsteigen soll und und und ...

Viel schlimmer ist:
Das Pedal ist WEEE-pflichtig vom ersten Stück und Gramm an. Der Inverkehrbringer muss also eine Registrierung bei EAR haben und die Elektroentsorgung vorab bezahlen. Um wenigstens die Registrierung zu umgehen, müsste man WEEE für das Pedal von einer bereits registrierten Firma bezahlen lassen, die dann allerdings auf dem Typenschild mit der Mülltonne anzugeben ist, da diese bezüglich WEEE zum Inverkehrbringer wird. Muss man sich gut überlegen, wie man das löst.
Verwendet man zum Verpacken noch nicht nach Verpackverordung vorbezahltes Material, wäre auch dazu eine Registrierung fällig.
Wer als StartUp dazu (nicht zu aufwendige) Fragen hat, kann sich bei mir melden: fth_whk@nefkom.net

Wolfgang Horejsi(R)

10.12.2020,
22:52

@ DIY-Basler

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden?

» » » » » » Gegenüber Privatkunden (ohne Vorsteuerabzug) ist es vorteilhaft,
» » » ohne
» » » » » MwSt
» » » » » » anzubieten, gegenüber umsatzsteuerpflichtigen Geschäftskunden
» ist
» » es
» » » » ein
» » » » » » Vorteil, das Geschäft mit Umsatzsteuer anzumelden, da ich sonst
» » auf
» » » » » » Wareneinkäufe keine Vorsteuer geltend machen kann.
» » » » »
» » » » » Was hat das mit der Ausgangsfrage zu tun, egal mit welcher Form
» sich
» » » der
» » » » TE
» » » » » sein Gewerbe anmeldet, das feilgebotene Teil muss funktionieren u.
» » der
» » » » » Käufer muss damit zufrieden sein.
» » » » » Wenn das Teil klaglos funktioniert, plug & play, guckt keiner mehr
» » » nach
» » » » » warum, aber wehe es funkt. dann nicht mehr, dann ist Feuer am
» Dach.
» » » » »
» » » »
» » » » Mit der Ausgangsfrage hat das nichts zu tun. Nicht jeder
» » » Diskussionsbeitrag
» » » » bezieht sich immer und ausschließlich auf die Ausgangsfrage. Gerade
» » das
» » » ist
» » » » es, was Diskussionen in Foren so interessant macht.
» » »
» » » Verkaufst Du Deine Motorräder + Zubehör auch so, ohne Rechnung u.
» » dadurch
» » » dann automatisch ohne Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüchen?
» »
» » Ich verkaufe keine Motorräder.
» » Bei ebay biete ich ein paar Motorradteile an, 2 Ketten und 2 Tachos aus
» den
» » 90er Jahren.
»
» Und seit dato hast Deinen Laden u. die eigene hp, über den Jordan
» geschickt?
» Amen!

Den Computerladen hatte ich von 1985 bis 2007 - etwa - das genaue Datum weiss ich nicht mehr.

DIY-Basler(R)

E-Mail

10.12.2020,
21:31

@ Wolfgang Horejsi

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden?

» » » » » Gegenüber Privatkunden (ohne Vorsteuerabzug) ist es vorteilhaft,
» » ohne
» » » » MwSt
» » » » » anzubieten, gegenüber umsatzsteuerpflichtigen Geschäftskunden ist
» es
» » » ein
» » » » » Vorteil, das Geschäft mit Umsatzsteuer anzumelden, da ich sonst
» auf
» » » » » Wareneinkäufe keine Vorsteuer geltend machen kann.
» » » »
» » » » Was hat das mit der Ausgangsfrage zu tun, egal mit welcher Form sich
» » der
» » » TE
» » » » sein Gewerbe anmeldet, das feilgebotene Teil muss funktionieren u.
» der
» » » » Käufer muss damit zufrieden sein.
» » » » Wenn das Teil klaglos funktioniert, plug & play, guckt keiner mehr
» » nach
» » » » warum, aber wehe es funkt. dann nicht mehr, dann ist Feuer am Dach.
» » » »
» » »
» » » Mit der Ausgangsfrage hat das nichts zu tun. Nicht jeder
» » Diskussionsbeitrag
» » » bezieht sich immer und ausschließlich auf die Ausgangsfrage. Gerade
» das
» » ist
» » » es, was Diskussionen in Foren so interessant macht.
» »
» » Verkaufst Du Deine Motorräder + Zubehör auch so, ohne Rechnung u.
» dadurch
» » dann automatisch ohne Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüchen?
»
» Ich verkaufe keine Motorräder.
» Bei ebay biete ich ein paar Motorradteile an, 2 Ketten und 2 Tachos aus den
» 90er Jahren.

Und seit dato hast Deinen Laden u. die eigene hp, über den Jordan geschickt?
Amen!

--
Es gibt div. negative Meinungen bzgl. Versicherungen, aber Schadenfroh sind die bestimmt nicht.

Wolfgang Horejsi(R)

10.12.2020,
20:58

@ DIY-Basler

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden?

» » » » Gegenüber Privatkunden (ohne Vorsteuerabzug) ist es vorteilhaft,
» ohne
» » » MwSt
» » » » anzubieten, gegenüber umsatzsteuerpflichtigen Geschäftskunden ist es
» » ein
» » » » Vorteil, das Geschäft mit Umsatzsteuer anzumelden, da ich sonst auf
» » » » Wareneinkäufe keine Vorsteuer geltend machen kann.
» » »
» » » Was hat das mit der Ausgangsfrage zu tun, egal mit welcher Form sich
» der
» » TE
» » » sein Gewerbe anmeldet, das feilgebotene Teil muss funktionieren u. der
» » » Käufer muss damit zufrieden sein.
» » » Wenn das Teil klaglos funktioniert, plug & play, guckt keiner mehr
» nach
» » » warum, aber wehe es funkt. dann nicht mehr, dann ist Feuer am Dach.
» » »
» »
» » Mit der Ausgangsfrage hat das nichts zu tun. Nicht jeder
» Diskussionsbeitrag
» » bezieht sich immer und ausschließlich auf die Ausgangsfrage. Gerade das
» ist
» » es, was Diskussionen in Foren so interessant macht.
»
» Verkaufst Du Deine Motorräder + Zubehör auch so, ohne Rechnung u. dadurch
» dann automatisch ohne Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüchen?

Ich verkaufe keine Motorräder.
Bei ebay biete ich ein paar Motorradteile an, 2 Ketten und 2 Tachos aus den 90er Jahren.

bigdie(R)

10.12.2020,
15:40

@ Altgeselle

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden?

» » » Hallo,
» » » die Stichworte Gewerbeschein und CE-Konformitätserklärung
» » (EMV-Richtlinie)
» » » sind ja schon genannt worden.
» » » Dann gibt es da noch die "Elektronik-Schrott Verordnung" also das
» » » Elektrogesetz.
» » » https://www.elektrogesetz.de/#gesetz_60
» » »
» » » Es macht schon Sinn, die Teile als Bausatz zu verkaufen, damit man
» nicht
» » » selber Hersteller
» » » des Gerätes wird...
» » »
» » » Grüße
» » » Altgeselle
» » So einfach wird das nicht sein, Bei ELV Bausätzen ist auch CE drauf und
» » eine Konformitätserklärung dabei
»
» Das bedeutet, dass sich ELV als Hersteller des Komplettgerätes erklärt und
» alle Pflichten übernimmt, auch wenn die Bausätze erst noch zusammengelötet
» werden müssen.
» Das ist ein netter Service von ELV.
Denke ich nicht, Du musst auch für Teilgeräte ein CE vergeben. Da reicht schon die unbestückte Platine. Auch die unterliegt europäischer Normung z.B. Rohs.

DIY-Basler(R)

E-Mail

10.12.2020,
12:49

@ Wolfgang Horejsi

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden?

» » » Gegenüber Privatkunden (ohne Vorsteuerabzug) ist es vorteilhaft, ohne
» » MwSt
» » » anzubieten, gegenüber umsatzsteuerpflichtigen Geschäftskunden ist es
» ein
» » » Vorteil, das Geschäft mit Umsatzsteuer anzumelden, da ich sonst auf
» » » Wareneinkäufe keine Vorsteuer geltend machen kann.
» »
» » Was hat das mit der Ausgangsfrage zu tun, egal mit welcher Form sich der
» TE
» » sein Gewerbe anmeldet, das feilgebotene Teil muss funktionieren u. der
» » Käufer muss damit zufrieden sein.
» » Wenn das Teil klaglos funktioniert, plug & play, guckt keiner mehr nach
» » warum, aber wehe es funkt. dann nicht mehr, dann ist Feuer am Dach.
» »
»
» Mit der Ausgangsfrage hat das nichts zu tun. Nicht jeder Diskussionsbeitrag
» bezieht sich immer und ausschließlich auf die Ausgangsfrage. Gerade das ist
» es, was Diskussionen in Foren so interessant macht.

Verkaufst Du Deine Motorräder + Zubehör auch so, ohne Rechnung u. dadurch dann automatisch ohne Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüchen?

--
Es gibt div. negative Meinungen bzgl. Versicherungen, aber Schadenfroh sind die bestimmt nicht.

Wolfgang Horejsi(R)

10.12.2020,
12:16

@ DIY-Basler

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden?

» » Gegenüber Privatkunden (ohne Vorsteuerabzug) ist es vorteilhaft, ohne
» MwSt
» » anzubieten, gegenüber umsatzsteuerpflichtigen Geschäftskunden ist es ein
» » Vorteil, das Geschäft mit Umsatzsteuer anzumelden, da ich sonst auf
» » Wareneinkäufe keine Vorsteuer geltend machen kann.
»
» Was hat das mit der Ausgangsfrage zu tun, egal mit welcher Form sich der TE
» sein Gewerbe anmeldet, das feilgebotene Teil muss funktionieren u. der
» Käufer muss damit zufrieden sein.
» Wenn das Teil klaglos funktioniert, plug & play, guckt keiner mehr nach
» warum, aber wehe es funkt. dann nicht mehr, dann ist Feuer am Dach.
»

Mit der Ausgangsfrage hat das nichts zu tun. Nicht jeder Diskussionsbeitrag bezieht sich immer und ausschließlich auf die Ausgangsfrage. Gerade das ist es, was Diskussionen in Foren so interessant macht.

DIY-Basler(R)

E-Mail

10.12.2020,
09:29
(editiert von DIY-Basler
am 10.12.2020 um 09:30)


@ Wolfgang Horejsi

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden?

» » Du meinst wirklich, wenn man freiwillig die Märchensteuer abführt, kommt
» » man eher zu einem "Hürdenspringer" für einen "Unausgereiften Artikel"
» » welchen man gerne ohne die notwendigen üblichen "Vorschriften", dann an
» den
» » Konsumenten, in den Umlauf bringen kann?
» » Bitte träume ruhig weiter!
»
» Nein. Ich meinte, wer ein Kleingewerbe anmeldet, hat die Wahl, ob er das
» mit oder ohne MwSt betreibt. Nichts anderes hatte ich geschrieben. Das ist
» real und nicht geträumt.
»
» Gegenüber Privatkunden (ohne Vorsteuerabzug) ist es vorteilhaft, ohne MwSt
» anzubieten, gegenüber umsatzsteuerpflichtigen Geschäftskunden ist es ein
» Vorteil, das Geschäft mit Umsatzsteuer anzumelden, da ich sonst auf
» Wareneinkäufe keine Vorsteuer geltend machen kann.

Was hat das mit der Ausgangsfrage zu tun, egal mit welcher Form sich der TE sein Gewerbe anmeldet, das feilgebotene Teil muss funktionieren u. der Käufer muss damit zufrieden sein.
Wenn das Teil klaglos funktioniert, plug & play, guckt keiner mehr nach warum, aber wehe es funkt. dann nicht mehr, dann ist Feuer am Dach.

Nach dem Motto: Qualität ist, wenn der Kunde zurückkommt u. nicht die Ware!

--
Es gibt div. negative Meinungen bzgl. Versicherungen, aber Schadenfroh sind die bestimmt nicht.

Wolfgang Horejsi(R)

10.12.2020,
07:47

@ DIY-Basler

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden?

» Du meinst wirklich, wenn man freiwillig die Märchensteuer abführt, kommt
» man eher zu einem "Hürdenspringer" für einen "Unausgereiften Artikel"
» welchen man gerne ohne die notwendigen üblichen "Vorschriften", dann an den
» Konsumenten, in den Umlauf bringen kann?
» Bitte träume ruhig weiter!

Nein. Ich meinte, wer ein Kleingewerbe anmeldet, hat die Wahl, ob er das mit oder ohne MwSt betreibt. Nichts anderes hatte ich geschrieben. Das ist real und nicht geträumt.

Gegenüber Privatkunden (ohne Vorsteuerabzug) ist es vorteilhaft, ohne MwSt anzubieten, gegenüber umsatzsteuerpflichtigen Geschäftskunden ist es ein Vorteil, das Geschäft mit Umsatzsteuer anzumelden, da ich sonst auf Wareneinkäufe keine Vorsteuer geltend machen kann.

DIY-Basler(R)

E-Mail

10.12.2020,
00:01

@ Wolfgang Horejsi

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden?

» » Kleingewerbe anmelden, dieses später zum Vollgwerbe ummelden kostet fast
» » nix. Beim Kleingewerbe belastet man sich nicht mit der Mehrwertsteuer.
» Man
» » verkauft "netto", was ja einen Preisvorteil bringt. Allerdings kauft man
» » incl. Steuer ein, welche man nicht absetzen/gegenrechnen kann.
»
» Wer an gewerbliche Kunden verkauft, ist mit der fehlenden MwSt schwer im
» Nachteil, denn der gewerbliche Käufer kann dann keine Vorsteuer ersetzt
» bekommen.
»
» Es gibt aber die Option, freiwillig MwSt-pflichtig zu sein, auch im
» Kleingewerbe.

Du meinst wirklich, wenn man freiwillig die Märchensteuer abführt, kommt man eher zu einem "Hürdenspringer" für einen "Unausgereiften Artikel" welchen man gerne ohne die notwendigen üblichen "Vorschriften", dann an den Konsumenten, in den Umlauf bringen kann?
Bitte träume ruhig weiter!

Ich denke aber nicht dass der Verkauf über Distri`s gedacht ist, sondern eher an Abnehmer aus der Bucht oder dem Bücherversand gerichtet sein wird u. muss.
Nebenbei bemerkt, wer was verkaufen will, was viele andere ebenso anbieten, muss mit dem Preis runter, noch dazu wenn es hinterher bei "Defekt" keinen Support gibt.

--
Es gibt div. negative Meinungen bzgl. Versicherungen, aber Schadenfroh sind die bestimmt nicht.

Wolfgang Horejsi(R)

09.12.2020,
23:35

@ Sel

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden?

» Kleingewerbe anmelden, dieses später zum Vollgwerbe ummelden kostet fast
» nix. Beim Kleingewerbe belastet man sich nicht mit der Mehrwertsteuer. Man
» verkauft "netto", was ja einen Preisvorteil bringt. Allerdings kauft man
» incl. Steuer ein, welche man nicht absetzen/gegenrechnen kann.

Wer an gewerbliche Kunden verkauft, ist mit der fehlenden MwSt schwer im Nachteil, denn der gewerbliche Käufer kann dann keine Vorsteuer ersetzt bekommen.

Es gibt aber die Option, freiwillig MwSt-pflichtig zu sein, auch im Kleingewerbe.

Altgeselle(R)

E-Mail

09.12.2020,
19:54

@ cmyk61

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden?

» ------------ xxxxxxxxx ----------------
» » gut, bis es Probleme beim Kunden gibt und eine Behörde die Prüfberichte
» » anfordert...
» ------------xxxxxxxxxx ----------------
»
» Welche Behörden wären das? Wie groß müssen diese Probleme sein?
»
Im Falle von EMV-Störungen ist das die Bundesnetzagentur:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Funkstoerungen/funkstoerungen-node.html

Wenn es sich nicht um ein einzelnes defektes Gerät sondern um einen systematischen Fehler handelt,
wird die Bundesnetzagentur die Prüfberichte sehen wollen. Dann droht Rückruf; wenn keine Prüberichte vorhanden sind
kann das rechtliche Konsequenzen haben.

cmyk61(R)

E-Mail

Edenkoben, Rheinland Pfalz,
09.12.2020,
17:45

@ Moritz

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden?

Hinweis auf den "bestimmungsgemäßen Gebrauch"
Man kann ein Effektgerät auch als "Hammer" verwenden. Das ist aber nicht mehr "bestimmungsgemäß". Also wärst Du aus der Gewährleistung raus.
Ach ja: Unterschied: Garantie / Gewährleistung beachten.

Gruß
Ralf

» Danke für die Antworten! :)
»
» Ich bin in Teilzeit angestellt und nebenher freiberuflich als
» Kleinunternehmer tätig. Das heißt bis jetzt führe ich keine Umsatzsteuer
» ab, weise keine aus und kaufe auch nicht umsatzsteuerfrei ein. ;)
»
» Da ich eh schon selbstständig arbeite, denke ich ist eine Gewerbeanmeldung
» schwer weg zu diskutieren. Das werde ich nicht am Amt vorbei machen und
» versteuern werde ich die Einnahmen auf jeden Fall. Auf der Schiene fühle
» ich mich recht sicher.
»
» Wo mir der Überblick fehlt ist bei den Richtlinien.
»
» Die CE-Richtlinien habe ich jetzt schon mal hier gefunden:
»
» https://www.ce-richtlinien.eu/ce-richtlinien/
»
» In Frage kommen für mich wohl diese:
»
» Allgemeine Produktsicherheit
» EMV-Richtlinie
» Niederspannungs-Richtlinie
» RoHS-Richtlinie
» Ökodesign-Richtlinie (da bin ich mir nicht sicher, denn so viel Strom
» frisst das gerät eh nicht)
»
» So wie ich das verstehe, muss ich nur sicher gehen dass mein Gerät diese
» Richtlinien erfüllt, diese in entsprechender technischer Dokumentation
» festhalten und dann kann ich selber eine Konformitätserklärung formulieren
» und das CE Kennzeichen auf mein Produkt machen ... Mein Kontakt und eine
» Seriennummer muss auf das Gerät. Ich glaube das Datum der
» Erst-In-Umlauf-Bringung auch.
»
» WEEE-Richtlinie ... da muss ich das Gerät zumindest bei der EAR Stiftung
» anmelden. Rücknehmen muss ich aber Altgeräte nur wenn ich über 400m²
» Lagerfläche habe. Das wär schon nicht schlecht ... habe ich aber nicht. ;)
»
» Gewährleistung muss ich als gewerblicher Verkäufer geben, kann ich aber
» vielleicht verkürzen.
»
» Herstellerhaftung ... tja. Sicher muss ich in die Bedienungsanleitung
» schreiben wofür das Gerät gedacht ist und dass ich nicht dafür hafte wenn
» es für andere Zwecke benutzt wird. Hier sehe ich aber gerade noch am
» wenigsten durch. Bestimmt muss ich so einiges ausschließen.
»
» Die Variante es als Bausatz zu verkaufen finde ich nur so medium gut. Ich
» möchte schon irgendwie ein fertiges Produkt raushauen. Meine Kunden wären
» Musiker ... schlimmer: Gitarristen. Und die die das Geld haben ein
» hand-gebautes Pedal zu kaufen, sind die die keinen Bausatz
» zusammenschrauben können. ;D
»
»
» CE-Richtlinien
» WEEE-Richtlinie
» Haftung
» Gewährleistung
»
» Fällt jemandem was auf was fehlt? ElektroG ist doch eigentlich nur die
» deutsche Umsetzung der europäischen CE-Richtlinien, oder?
»
» Lieben Dank schonmal! Ihr seid sehr Hilfreich!

cmyk61(R)

E-Mail

Edenkoben, Rheinland Pfalz,
09.12.2020,
17:30
(editiert von cmyk61
am 09.12.2020 um 17:41)


@ Moritz

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden?

Hallo Moritz,

» danke für deine Antwort.

Immer gerne :-)

» Tatsächlich habe ich im früheren Leben mal ein Physikstudium ...
» abgebrochen. ;) Ich denke ich habe einen ganz guten Überblick darüber was
» alles auf der elektrodynamischen Ebene schiefgehen kann. Was mir fehlt ist
» die Routine und weitreichende praktische Erfahrung.

Und hier hängt es...
In den Regelwerken wird unterschieden zwischen:
- Elektrotechnischen Laien
- Elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EUP)
- Elektrofachkräften (Efk)

In der Verantwortlichkeitskette gibt es dann noch:
- Verantwortliche Elektrofachkraft (Vefk)

Ausschließlich Efks ist es gestattet: zu errichten und zu reparieren

Und man muss immer beachten: es gibt keine Ausbildung zur Efk. Efk ist eine Qualifikationsstufe. Und Qualifizierung lebt von "doing". Heißt man kann QUalifizierungen auch verlieren. Ein Mensch der vor 20 Jahren mal Elektriker gelernt hat und nur noch als Schlosser gearbeitet hat, ist keine Efk mehr. Das zu beurteilen ist Sache des Chefs der die Verantwortung trägt (muss aber selbst Efk sein) oder der Vefk (verantwortlich für den Elektrobereich an Stelle des Chefs). Vorteil wenn man mal Elektriker gelernt hat: man kann durch geringen Aufwand wieder auf den Stand Efk kommen: zB Lehrgänge, Arbeit unter Aufsicht einer Efk und anschließender Beurteilung durch Vefk. Ein Mensch der mal Bäcker gelernt hat muss jedoch eine komplette Ausbildung durchlaufen um die Qualifikationsstufe Efk zu erreichen. Klingt alles recht umständlich (vor allem für Vorgesetzte und Nicht-Efks), macht aber reichlich Sinn.
In den letzten Jahren wurde dieses System etwas aufgeweicht. Mit entsprechenden, negativen Auswirkungen.
Zb mit der "Elektrofachkraft für eingeschränkte Tätigkeiten"
Du kannst Dir sicherlich denken, dass mit dieser Bezeichnung Schindluder getrieben wird.

Zu dieser Thematik gibt es reichlich Fachberichte aber auch eigentümliche Einschätzungen.

Insgesamt bin ich der Ansicht, dass man diese Thematik ziemlich gut mit dem Fachbereich Medizin vergleichen kann.
Auch hier gibt es Regeln, Gebote und Verbote was die Handlungsspielräume und Kompetenzen des gesamten involvierten Personals angeht.
Und natürlich auch den Anmaßungen und Wirtschaftlichkeitsfragen haften viele Kontroversen an.

Zurück zu Dir:
Unter https://www.elektro.net/ - Praxisprobleme findet man durchaus passende Beiträge die Deinen Fragen gerecht werden. ABer man hat auch die Möglichkeit dort FRagen zu stellen. Manchmal dauert es durchaus eine Weile bis eine Antwort generiert wird. Ich persönlich habe Zugriff auf die Beiträge der Zeitschrift. Falls Du Detailinfos benötigst könnte ich Dir weiter helfen.

Die Richtlinien ändern sich zwar oft im Detail - sprich, Gesetze, Vorschriften etc werden angepasst, aber es gibt auch sehr viele Dinge, die man als "anerkannte Regeln der Technik" bezeichnet. An diesen gilt es sich bei Haftungsfragen zu orientieren.
Im Grunde dreht sich alles um Haftung. Wer haftet bei einem Schaden, was hat der Hersteller, Errichter, Reparateur getan, um einen möglichen Schaden an Menschen und Sachen zu verhindern oder klein zu halten. Das ist eine sehr lange Kette an der man sich entlanghangeln kann. Auch Fachleute diskutieren vieles recht kontrovers. Siehe Elektro.net und viele andere Quellen. Dilemma ist oft die Interaktion der Geräte und Verfahren mit der Umwelt und anderen Stoffen. Erfahrung und Umsicht sind hier von Vorteil.


Allerdings bastle ich
» schon seit Jahren an Schaltungen herum und Probleme wie oszillierende
» OpAmps haben mir schon den ein oder anderen Abend vermiest. ;)

Das Experimentieren ist Grundlage für Deine Erfahrung. Aber Schaltungstechnik ist eben nur ein Teil dieses Fachgebiets. Siehe erneut Medizin: Nur mit sehr guten Anatomiekenntnissen wirst Du noch lange nicht zu einem guten Facharzt, oder Allgemein-Mediziner. Aber es ist essenziell. Ebenso wie Chemie, Physik und Pharmaziekenntnissen. Hinzu kommen Ausflüge zur Psychologie etc pp. Wissen ist Macht. Aber Erfahrung ist ja auch Wissen.
Mir haftet der Ruf an, alles viel zu streng zu sehen. Und selbst ich mache manchmal gravierende Fehler. Aber spätestens wenn es zu einem GAU (Personenschaden, Sachschaden) kommt, heißt es dann kleinlaut: irgendwie hattest Du wohl recht. Und gleich kommt das "Aber" hinterher.

Herzliche Grüße - und Kopf hoch ;-)

Ralf

» Aber mir ist auch bewusst, dass ich nicht alles weiß. Ich habe über zwei
» Ecken Kontakt zu jemandem der kommerziell Gitarrenpedale in größeren
» Stückzahlen baut. Das ist auf jeden Fall meine nächste Anlaufstelle.
»
» Bibliothek ist keine schlechte Idee ... allerdings ändern sich die
» Richtlinien ja auch ständig.
»
» Ja, ich denke eben auch, dass das eine spannende Erfahrung sein könnte.
» Entweder man hat das mal gemacht, oder eben nicht. Und da fänd' ich halt
» schon gut es probiert zu haben. :)

cmyk61(R)

E-Mail

Edenkoben, Rheinland Pfalz,
09.12.2020,
16:22

@ Altgeselle

Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden?

» Wenn man nicht sicher ist, welche Richtline für das Produkt zutrifft oder welche Normen
» zum Nachweis dienen können, kann man sich bei einer "Benannten Stelle" beraten lassen.
» https://de.wikipedia.org/wiki/Benannte_Stelle
» Die Einhaltung der Normen darf man selber überprüfen (wenn man entsprechendes
» Equipment hat) oder man geht zu einem akkreditieren Labor.
» Natürlich kann man auch einfach behaupten, die Normen einzuhalten. Das geht
» so lange

------------ xxxxxxxxx ----------------
» gut, bis es Probleme beim Kunden gibt und eine Behörde die Prüfberichte
» anfordert...
------------xxxxxxxxxx ----------------

Welche Behörden wären das? Wie groß müssen diese Probleme sein?

Gedanke:
wieviele Mistkonstruktionen sind als Arbeitsmittel im Einsatz, der mangels einsichtiger Betriebsführung nicht nachhaltig in Ordnung gebracht wird?
Muss tatsächlich erst ein GAU passieren bis "zuständige Behörden" eingreifen? Selbst hier stellt sich die Frage: wie kann man verhindern, dass die Hemmschwelle "Krähe hackt der anderen kein Auge aus" überwunden wird?

Gruß

» Grüße
» Altgeselle