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Update: 0180-Rufnummern

Seit März gelten neue Regeln für 0180-Rufnummern in denen die Informationspflichten zur Höhe des Verbindungsentgeltes festgelegt sind.

Die Preisangabe muss überall dort erfolgen, wo auf die 0180-Rufnummer hingewiesen wird. Neben dem Festnetzpreis muss auch der Mobilfunkpreis in direkter Nähe zur 0180-Rufnummer angegeben werden. Die Preisobergrenze liegt bei 42 Cent pro Minute oder 60 pro Anruf. Handyanrufe dürfen nur noch zeitbasiert abgerechnet werden (pro Minute).

Grund für die Änderungen durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) und der Bundesnetzagentur (BNETZA) sind anhaltende Beschwerden von Verbrauchern. Dazu zählen hohe Anrufkosten, kostenpflichtige Warteschleifen und Ansätze von Refinanzierungsmaßnahmen über Telefondienste.

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