Schon im März 1991 hat die Europäische Union eine Batterierichtlinie (91/157/EEC) verabschiedet. Darin wurde die Verwendung von Quecksilber in Batterien beschränkt und die Sammlung und Wiederverwertung unterstützt. Allerdings ist es heute immer noch so, dass die meisten Gerätebatterien immer noch im Restmüll landen.
Deshalb hat die EU eine neue Batterierichtlinie (2006/66/EC) verabschiedet, die am 26. September 2008 in Kraft tritt und die bestehende Richtlinie von 1991 ersetzen wird. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die neue Richtlinie auch in nationales Recht umgesetzt werden.
Die neue Richtlinie untersagt die Ausstattung von Geräten mit Batterien (nicht wiederaufladbar) und Akkumulatoren (wiederaufladbar), die bestimmte gefährliche Metalle enthalten. Außerdem ist vorgesehen, dass alle Industrie- und Gerätebatterien nach Ablauf ihrer Lebensdauer gesammelt und wiederverwertet werden müssen. Dies liegt in der Verantwortung der Produzenten und muss in deren Kostenrechnung und Prozesse berücksichtigt werden.