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Frage zu FI (RCD) bei klassischer Nullung (Elektronik)
Hallo zusammen,
die alten Installationen mit Zweileitertechnik (Nur Phase und kombinierter PEN-Draht mit Drahtbrücken in den Steckdosen) sind ja soweit man sie nicht verändert unter Bestandsschutz gerade noch erlaubt zu verwenden.
Einen FI (RCD) darf man ja gesetzlich hier nicht nachrüsten, auch wenn dieser technisch eingeschränkt funktionieren würde (Gerätekörperschluss nein, aber Erdschluss Mensch ja - sprich Strom-Ableitung über Mensch zu Boden z.B. würde den RCD auslösen lassen).
Die rechtliche Begründung gegen eine FI-Nachrüstung bei klassischer Nullung läge vor allem darin, dass der PEN-Leiter generell nicht geschaltet werden darf.
Ist dies richtig so, oder kann mir das jemand präziser sagen? Gibt es einen weiteren wichtigen technischen Grund, den ich gerade übersehe?
Danke im voraus!
Gruß Pit
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