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Hochspannung (Elektronik)

verfasst von cmyk61(R) E-Mail, Edenkoben, Rheinland Pfalz, 21.02.2018, 12:19 Uhr
(editiert von cmyk61 am 21.02.2018 um 12:22)

Hallo Florian,

wende Dich zu allererst an Deine verantwortliche Elektrofachkraft (Vefk) oder an den verantwortlichen Unternehmer.
Die/der MUSS für Dich und Deine Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung erstellen.
Aus dieser gehen dann die erforderlichen Maßnahmen und Qualifikationen hervor.

Um es auf den Punkt zu bringen:
im Bereich Elektrotechnik ist es wichtig, die nötige Spezial-Qualifikation für bestimmte Arbeiten zu besitzen.
Diese muss zudem aktuell sein. All dies gibt die GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG her.
Der Bußgeldkatalog des LASI stellt ein Nichtvorhandensein / Unvollständigsein der Gefährdungsbeurteilung unter Strafe.
http://lasi-info.com/uploads/media/lv56_01.pdf

Gewerbeaufsicht kann hierin weiter helfen.
Im Falle eines Falles kann Dein Vorgesetzter sogar im Knast landen.
Stichwort: Garantenstellung

https://www.elektrofachkraft.de/qualifikationen/verantwortliche-elektrofachkraft-vefk#axzz57jyzpBad

https://de.wikipedia.org/wiki/Garantenpflicht


Gruß
Ralf

» Hallo.
» Darf ich als Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik unter Hochspannung
» arbeiten ?
» oder brauche ich da eine zusatzqualifikation?
»
» wenn ja welche? wo kann ich die machen?
» LG



Gesamter Thread:

Hochspannung - Florian00, 20.02.2018, 12:34
Hochspannung - olit(R), 20.02.2018, 12:54
Hochspannung - JBE, 20.02.2018, 15:38
Hochspannung - gast, 21.02.2018, 06:41
Hochspannung - cmyk61(R), 21.02.2018, 12:19