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Upload und Download (Geschwindigkeit), Internet (Telekommunikation)

verfasst von Sel(R) E-Mail, Radebeul, 29.01.2018, 19:22 Uhr

» » Na ja das mit dem (bis zu), ist halt so ein Satz, damit sich der
» Anbieter
» » nicht selbst ins Knie fic*t, denn würde er den Satz (bis zu) weg lassen
» » kann der Anbieter in Regress genommen werden, wenn er die Vollmundige
» » Leistung nicht bereitstellen kann.
»
» Ist dir dazu ein Urteil bekannt ?
» Wäre interessant.
» Ich kenne bisher nur Prozesse (mit Unterstützung von
» Verbraucherorganisationen) und Gutachten
» über die extreme schlechte Verbindung die immer in einem Vergleich geendet
» haben. Die Branche
» vermeidet (nach meinem Wissen) ein Urteil.

Na ja, diese Vergleiche gehen immer mit einer Vertragsauflösung einher: Lieber Kunde, du bezahlst ein Jahr deine Grundgebühr in voller Höhe, dafür sind wir zu einer sofortigen Auflösung deines Zwei-Jahres-Vertrags bereit. So oder ähnlich...

Der Kunde zahlt immer. Und es ist ein definitives Verlustgeschäft für ihn. Die Provider sagen ja, das eine versprochene Geschwindigkeit möglich ist, das sie technisch nicht bereitgestellt werden kann, das steht nicht im Vertrag. Und solch ähnliche Aussagen...

LG Sel



Gesamter Thread:

Upload und Download (Geschwindigkeit), Internet - Sel(R), 28.01.2018, 18:49
Upload und Download (Geschwindigkeit), Internet - JBE, 29.01.2018, 15:58
Upload und Download (Geschwindigkeit), Internet - gast, 29.01.2018, 17:47
Upload und Download (Geschwindigkeit), Internet - Sel(R), 29.01.2018, 19:22