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Upload und Download (Geschwindigkeit), Internet (Telekommunikation)

verfasst von gast, 29.01.2018, 17:47 Uhr

» Na ja das mit dem (bis zu), ist halt so ein Satz, damit sich der Anbieter
» nicht selbst ins Knie fic*t, denn würde er den Satz (bis zu) weg lassen
» kann der Anbieter in Regress genommen werden, wenn er die Vollmundige
» Leistung nicht bereitstellen kann.

Ist dir dazu ein Urteil bekannt ?
Wäre interessant.
Ich kenne bisher nur Prozesse (mit Unterstützung von Verbraucherorganisationen) und Gutachten
über die extreme schlechte Verbindung die immer in einem Vergleich geendet haben. Die Branche
vermeidet (nach meinem Wissen) ein Urteil.



Gesamter Thread:

Upload und Download (Geschwindigkeit), Internet - Sel(R), 28.01.2018, 18:49
Upload und Download (Geschwindigkeit), Internet - JBE, 29.01.2018, 15:58
Upload und Download (Geschwindigkeit), Internet - gast, 29.01.2018, 17:47