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DGUV Vorschrift 70 - Fuhrpark (Elektronik)

verfasst von Sel(R) E-Mail, Radebeul, 01.01.2018, 18:24 Uhr

» Moin zusammen,
»
» ist vielleicht für den ein oder anderen Selbstständigen aber auch AN
» interessant - mir war dies nicht bewusst:
»
» Gewerblich genutzte Fahrzeuge sind neben TÜV und AU auch einer jährlichen
» DGUV-Prüfung zu unterziehen.
» Maßgebend ist hierbei die DGUV Vorschrift 70.
»
» Nachzulesen u.a. auch hier:
» http://www.autofahrerseite.eu/servicethemen/wartung/359-pflicht-ist-ihr-firmenwagen-dguv-geprueft.html
»
» Aber auch der zuständige Versicherer sollte erschöpfend Auskunbft geben
» können.
»
» http://publikationen.dguv.de/dguv/xparts/documents/vorschrift70da.pdf

Logisch und typisch für Deutschland: Für jeden Scheiß ein kostenpflichtiger Zettel!

Diese Vorschrift gilt aber nur für den Firmenwagen, soweit der vom Arbeitnehmer genutzt wird. Fährt der Chef selbst (bei Personenunternehmen), so ist diese Prüfung nicht notwendig. Außerdem ist dieser "Zettel" nur für betrieblich veranlaßte Fahrten notwendig, ist es eine Privatfahrt, auch wenn diese vom Arbeitnehmer getätigt und ein Firmenwagen genutzt wird, brauchts keine solche Prüfung.

LG Sel



Gesamter Thread:

DGUV Vorschrift 70 - Fuhrpark - cmyk61(R), 01.01.2018, 17:21
DGUV Vorschrift 70 - Fuhrpark - Sel(R), 01.01.2018, 18:24
DGUV Vorschrift 70 - Fuhrpark - xy(R), 02.01.2018, 14:22
DGUV Vorschrift 70 - Fuhrpark - Hartwig(R), 03.01.2018, 00:09
DGUV Vorschrift 70 - Fuhrpark - bastelix(R), 03.01.2018, 01:22