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Die „Netzteil-Verordnung“ (EG) Nr. 278/2009 (Elektronik)

verfasst von Hartwig(R), 08.10.2017, 13:09 Uhr
(editiert von Hartwig am 08.10.2017 um 13:11)

Hallo,

ich glaube, ich verstehe Dein Problem nicht (und warum du einen Anwalt einbeziehen möchtest). Das Gesetz ist hier als PDF in allen EU-Sprachen einsehbar:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32009R0278
Demnach gilt als max. Ruhe-Leistungsaufnahme für AC-Netzteile (also Trafos) zwische 1 und 51W ein Maximum von 0,5W. Das schafft der von Dir gezeigte Trafo halt nicht und somit ist der nicht mehr zulassungsfähig. Genau das hat xy ja auch gemeint.
Ein Blick in Datenblätter von Block zeigt folgendes:
3,2 VA Trafos als Platinentrafos haben eine Ruhe-Leistungsaufnahme von 0,8W.
5VA Trafos als Platinentrafos haben eine Ruhe-Leistungsaufnahme von 1,4W.
Damit wären beide Trafos nicht für den Einsatz in Steckernetzteilen geeignet. Das bestätigt das Problem mit dem gezeigten Trafo (~4VA). Nun mag es nicht ausgeschlossen sein, das ein Hersteller einen zulassungsfähigen Trafo entwickelt - nur stellt sich dann die Frage nach den Kosten. Das Problem kann also nur technisch gelöst werden, eine juristische Lösung wird - sollte sie überhaupt möglich sein - die -zigfachen Kosten verursachen.

Grüße
Hartwig



Gesamter Thread:

Die „Netzteil-Verordnung“ (EG) Nr. 278/2009 - HDT(R), 06.10.2017, 19:35 (Elektronik)
Die „Netzteil-Verordnung“ (EG) Nr. 278/2009 - xy(R), 06.10.2017, 20:12
Die „Netzteil-Verordnung“ (EG) Nr. 278/2009 - HDT(R), 08.10.2017, 11:53
Die „Netzteil-Verordnung“ (EG) Nr. 278/2009 - Hartwig(R), 08.10.2017, 13:09