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Die bösen Dienstleister und Projektvermittler (Elektronik)
» Die Vermittler unternehmen zwar einiges an
» Vertragstricks, um den Freiberufler vom Kunden
» auszusperren und ihn an sich zu binden, aber vieles
» davon ist juristisch nicht zulässig und unwirksam
Interessantes Thema!
Ich bin auch gerade in der Situation bei einem "ganz Grossen" als Freiberufler aktiv zu sein und stand vor der Frage, festangestellter zu werden, musste aber feststellen, dass sowohl ich, als auch der Kunde ein Abwerbeverbot im Vertrag habe. Ich darf für eine gewisse Dauer nicht bei dem Kunden anfangen und er mich nicht abwerben, es sei denn, er zahlt nochmal kräftig Geld obendrauf. Das will er aber nicht tun und daher ist die Option Festanstellung schon mal geplatzt!
Die Frage ist, ob solche Klauseln nicht der freien Berufswahl widersprechen. Es muss doch für einen Freiberufler jederzeit möglich sein, seine FB wieder aufzugeben und sich anstellen zu lassen, ohne dass einem da Hürden in den Weg gestellt werden. Selbstredend wäre klar, dass dem Vermittler kein Geschäft entgehen darf und man zunächst den Auftrag komplett beendet. Aber danach?
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