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cmyk61(R)

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Edenkoben, Rheinland Pfalz,
03.11.2019,
13:10
 

Umbau eines Autoscooters auf Pb-Akku (Elektronik)

moin

ehe sich jemand aufregt: ich habe diese Anfrage in fast identischer Form, in einem weiteren Forum gepostet, möchte aber zusätzlich Eure werte Meinung hören.

für eine sich mehrfach wiederholende Veranstaltung mussten zwei Autoscooter herkömmlicher Bauart auf Betrieb mit Pb-Akku umgebaut werden.
Es wurden 4 Stk 24V/10Ah in Reihe geschaltet im Fußraum untergebracht, ein SIcherungsautomat und ein Leistungs-Steckverbinder als Stromkreisunterbrechung (1-polige Trennung zwischen Akku 2 und Akku 3) eingesetzt. Die Einzelakkus besitzen je eine der herkömmlichen Flachsicherungen (25A/32V). Die Akkus wurden mittels Leistungssteckverbinder (wie man sie bei kleineren Flurförderfahrzeugen findet) in Reihe geschaltet, welche zum Laden getrennt und mit einer Kabelpeitsche parallel an ein Ladegerät angeschlossen zu werden.
Nun sehe ich es so, dass durch den Umbau von Stromabnehmerbetrieb auf Akkubetrieb eine neue Maschine gebaut wurde, die zudem den Anforderungen an E-Fahrzeuge genügen muss.
Unsere VEFK meinte zudem, es müsse kein Schaltplan erstellt werden, geschweige denn eine eigene Konformität erklärt werden, da ja lediglich die Versorgung verändert ist. Auch die Strippen zu den Akkus und zu den anderen Bauteilen müssen nicht in einem Kabelbaum gebündelt werden (ist: fliegende Strippen mit ein paar Kabelbildern).

Liege ich mit meiner Meinung richtig? Wenn nein, warum?
Falls ja: Welche Normen müssen dann hierbei Beachtung finden?
Ist eine Konformitätserklärung für die umgebauten Scooter seitens unseres Betriebs erforderlich?
Bei welchen Schaltungsdetails seht Ihr Handlungs/Modifikationsbedarf?

Gruß
Ralf

xy(R)

E-Mail

03.11.2019,
14:29

@ cmyk61

Umbau eines Autoscooters auf Pb-Akku

» Sicherungsautomat

Was für einer? Ist der für die Spannung geeignet?

Offroad GTI(R)

03.11.2019,
14:33

@ cmyk61

Umbau eines Autoscooters auf Pb-Akku

» Die Einzelakkus besitzen je eine der herkömmlichen Flachsicherungen (25A/32V)
Bei einer Reihenschaltung von vier Batterien? Wozu das?
Die Systemspannung übersteigt schließlich die Nennspannung der Sicherung.

xy(R)

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03.11.2019,
14:43

@ Offroad GTI

Umbau eines Autoscooters auf Pb-Akku

» » Die Einzelakkus besitzen je eine der herkömmlichen Flachsicherungen
» (25A/32V)
» Bei einer Reihenschaltung von vier Batterien? Wozu das?

Wenn sie parallel geladen werden.

» Die Systemspannung übersteigt schließlich die Nennspannung der Sicherung.

Deshalb ja der Sicherungsautomat.

cmyk61(R)

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Edenkoben, Rheinland Pfalz,
03.11.2019,
16:58

@ xy

Umbau eines Autoscooters auf Pb-Akku

» » Sicherungsautomat
»
» Was für einer? Ist der für die Spannung geeignet?

da derzeit noch alle Beteiligten noch ihre Hände in Unschuld waschen und feinsäuberlich behaupten, es wäre alles richtig so wie es gemacht sei und dementsprechend keinen Plan herausrücken (weil es keinen gibt) bin ich mehr als skeptisch, dass bei diesem Projekt alles im grünen Bereich ist.
Wahrscheinlich ist der Sicherungsautomat für diese Anwendung geeignet. Die Typenbezeichnung kann ich nächste Woche nachreichen.
Aber da der bestimmungsgemäße Gebrauch nicht mehr derjenige ist, den einst der Hersteller angab (bezgl. der Stromversorgung) mutmaße ich, dass eine Gefährdungs- plus eine Konformitätserklärung der neuen "Maschine" zu erstelllen ist.
Erfreulicherweise fand ich beim Hersteller Hoppeke folgenden Kommentar was meine Vermutung unterstützt, dass alle Beteiligten eher nicht wissen was sie tun:
Bei Batterien ab 75 V bis 1500 V DC Nennspannung ist seit 01.01.97 eine EG-Konformitätserklärung 2006/95/EG (Niederspanungsrichtlinie) mit der entsprechenden CE-Kennzeichnung des Batterie-systems erforderlich. Für die Ausstellung der Erklärung und die Anbringung der CE-Kennzeichnung auf oder neben dem Typenschild der Batterie ist der Errichter der Batterieanlage zuständig.

Gruß
Ralf

cmyk61(R)

E-Mail

Edenkoben, Rheinland Pfalz,
03.11.2019,
17:01

@ Offroad GTI

Umbau eines Autoscooters auf Pb-Akku

» » Die Einzelakkus besitzen je eine der herkömmlichen Flachsicherungen
» (25A/32V)
» Bei einer Reihenschaltung von vier Batterien? Wozu das?
» Die Systemspannung übersteigt schließlich die Nennspannung der Sicherung.

Es handelt sich um einen 24V Akku bei dem von Hause aus eine Sicherung am Akku fest verbaut ist.
Da der Hersteller des Akkus wahrscheinlich nicht davon ausgeht, dass der bestimmungsgemäße Gebrauch eine Reihenschaltung dieses Typs von 4 Stück berücksichtigt, habe ich entsprechende Bedenken.
Typenbezeichnung kann ich nächste Woche nachreichen. Dann wird sich auch noch anderes geklärt haben.
Gruß
Ralf

Wolfgang Horejsi(R)

04.11.2019,
07:46

@ cmyk61

Umbau eines Autoscooters auf Pb-Akku

» für eine sich mehrfach wiederholende Veranstaltung mussten zwei Autoscooter
» herkömmlicher Bauart auf Betrieb mit Pb-Akku umgebaut werden.
» Es wurden 4 Stk 24V/10Ah in Reihe geschaltet im Fußraum untergebracht, ein
» SIcherungsautomat und ein Leistungs-Steckverbinder als
» Stromkreisunterbrechung (1-polige Trennung zwischen Akku 2 und Akku 3)
» eingesetzt. Die Einzelakkus besitzen je eine der herkömmlichen
» Flachsicherungen (25A/32V). Die Akkus wurden mittels
» Leistungssteckverbinder (wie man sie bei kleineren Flurförderfahrzeugen
» findet) in Reihe geschaltet, welche zum Laden getrennt und mit einer
» Kabelpeitsche parallel an ein Ladegerät angeschlossen zu werden.
» Nun sehe ich es so, dass durch den Umbau von Stromabnehmerbetrieb auf
» Akkubetrieb eine neue Maschine gebaut wurde, die zudem den Anforderungen an
» E-Fahrzeuge genügen muss.

Man sollte auf jeden Fall daran denken, dass Autoscooter durchaus schon einmal frontal zusammen stossen oder in voller Fahrt gegen eine Wand fahren. Die Verdrahtung und die Batteriehalterungen sollten solche Belastungen auf Dauer aushalten. Schwere Polklemmen könnten die Pole zerstören. Insassen, die mit den Köpfen aneinander prallen oder die während der Fahrt aussteigen und angefahren werden, lassen eventuell überprüfen, ob die Fahrzeuge nicht schneller und damit gefährlicher sind als vor dem Umbau. Mit Stromabnehmer kann die Spannung abgeschaltet werden, so dass ein Ein- und Aussteigen gefahrlos möglich ist. Wie ist das im Akkubetrieb? Kann eine Aufsichtsperson alle Fahrzeuge mit einem Knopfdruck sicher (!) ausschalten, zum Beispiel wenn ein Kind aus dem Fahrzeug auf die Fahrbahn fällt oder wenn ein Fahrer meint, Rambo spielen zu müssen?

Waldi(R)

Bayern,
04.11.2019,
07:52

@ Wolfgang Horejsi

Umbau eines Autoscooters auf Pb-Akku

» » für eine sich mehrfach wiederholende Veranstaltung mussten zwei
» Autoscooter
» » herkömmlicher Bauart auf Betrieb mit Pb-Akku umgebaut werden.
» » Es wurden 4 Stk 24V/10Ah in Reihe geschaltet im Fußraum untergebracht,
» ein
» » SIcherungsautomat und ein Leistungs-Steckverbinder als
» » Stromkreisunterbrechung (1-polige Trennung zwischen Akku 2 und Akku 3)
» » eingesetzt. Die Einzelakkus besitzen je eine der herkömmlichen
» » Flachsicherungen (25A/32V). Die Akkus wurden mittels
» » Leistungssteckverbinder (wie man sie bei kleineren Flurförderfahrzeugen
» » findet) in Reihe geschaltet, welche zum Laden getrennt und mit einer
» » Kabelpeitsche parallel an ein Ladegerät angeschlossen zu werden.
» » Nun sehe ich es so, dass durch den Umbau von Stromabnehmerbetrieb auf
» » Akkubetrieb eine neue Maschine gebaut wurde, die zudem den Anforderungen
» an
» » E-Fahrzeuge genügen muss.
»
» Man sollte auf jeden Fall daran denken, dass Autoscooter durchaus schon
» einmal frontal zusammen stossen oder in voller Fahrt gegen eine Wand
» fahren. Die Verdrahtung und die Batteriehalterungen sollten solche
» Belastungen auf Dauer aushalten. Schwere Polklemmen könnten die Pole
» zerstören. Insassen, die mit den Köpfen aneinander prallen oder die
» während der Fahrt aussteigen und angefahren werden, lassen eventuell
» überprüfen, ob die Fahrzeuge nicht schneller und damit gefährlicher sind
» als vor dem Umbau. Mit Stromabnehmer kann die Spannung abgeschaltet werden,
» so dass ein Ein- und Aussteigen gefahrlos möglich ist. Wie ist das im
» Akkubetrieb? Kann eine Aufsichtsperson alle Fahrzeuge mit einem Knopfdruck
» sicher (!) ausschalten, zum Beispiel wenn ein Kind aus dem Fahrzeug auf die
» Fahrbahn fällt oder wenn ein Fahrer meint, Rambo spielen zu müssen?

Ich nehme an, daß bei einem so gravierenden Umbau der TÜV das letzte Wort hat, haben muß -

--
Gruß Waldi

xy(R)

E-Mail

04.11.2019,
09:32
(editiert von xy
am 04.11.2019 um 09:32)


@ Waldi

Umbau eines Autoscooters auf Pb-Akku

» Ich nehme an, daß bei einem so gravierenden Umbau der TÜV das letzte Wort
» hat, haben muß -

Wo und wie kommen die Fahrzeuge denn zum Einsatz?

cmyk61(R)

E-Mail

Edenkoben, Rheinland Pfalz,
04.11.2019,
13:20
(editiert von cmyk61
am 04.11.2019 um 13:21)


@ xy

Umbau eines Autoscooters auf Pb-Akku

Die Chaisse kommen bei einem Theaterstück zum Einsatz. Insgesamt 3 angetriebene Chaise tummeln sich auf einem ca. 12x12m großen Bühnenaufbau der einer Scooterbahn nachempfunden ist.
"Ausreichend szenisch geprobt" betrifft nur die Schauspieler. Das Bedien- und Wartungspersonal liegt in meinem Fokus.
Zu den Akkus fand ich folgenden Kommentar:
Bei Batterien ab 75 V bis 1500 V DC Nennspannung ist seit 01.01.97 eine EG-Konformitätserklärung 2006/95/EG (Niederspanungsrichtlinie) mit der entsprechenden CE-Kennzeichnung des Batterie-systems erforderlich. Für die Ausstellung der Erklärung und die Anbringung der CE-Kennzeichnung auf oder neben dem Typenschild der Batterie ist der Errichter der Batterieanlage zuständig.
Q:
https://www.hoppecke.com/fileadmin/Redakteur/Hoppecke-Main/Products/Downloads/Montagehandbuch_verschl_DE_final.pdf

Jedoch wurde mir an anderer Stelle erklärt, das Schausteller- und Jahrmarktsanlagen von EU-Richtlinien (Maschinenrichtlinie) ausgenommen sind. Q: http://www.maschinenrichtlinie.de/fileadmin/veroeffentlichungen/2018_Fahrgeschaefte_im_EU-Binnenmarktrecht.pdf

Ich bin genauso schlau wie vorher. Meine Bedenken jedoch wurden mir nicht genommen da ja der bestimmungsgemäße Gebrauch nicht mehr gegeben ist und der Hersteller 2009 erloschen ist.

» » Ich nehme an, daß bei einem so gravierenden Umbau der TÜV das letzte
» Wort
» » hat, haben muß -
»
» Wo und wie kommen die Fahrzeuge denn zum Einsatz?

xy(R)

E-Mail

04.11.2019,
13:26

@ cmyk61

Umbau eines Autoscooters auf Pb-Akku

» Ich bin genauso schlau wie vorher.

Bei der Berufsgenossenschaft schon nachgefragt?

cmyk61(R)

E-Mail

Edenkoben, Rheinland Pfalz,
04.11.2019,
15:30
(editiert von cmyk61
am 04.11.2019 um 15:33)


@ xy

Umbau eines Autoscooters auf Pb-Akku

»
» Bei der Berufsgenossenschaft schon nachgefragt?

BG ist bei uns noch nie hilfreich gewesen (Unfallkasse Baden-Württemberg). Ich bin anlässlich verschiedener Probleme von Pontius zu Pilatus gerannt - keine HIlfestellung geschweige denn Abhilfe. in der Regel einfach abgewimmelt auf VEFK, Vorgesetzte...
Ich persönlich habe so langsam die Schnauze voll. Aber mein Gewissen...

Gruß
Ralf

Gast aus Winsen/Luhe

04.11.2019,
16:32

@ cmyk61

Umbau eines Autoscooters auf Pb-Akku

» Die Chaisse kommen bei einem Theaterstück zum Einsatz.
» Zu den Akkus fand ich folgenden Kommentar:
» Bei Batterien ab 75 V bis 1500 V DC Nennspannung ist seit 01.01.97 eine
» EG-Konformitätserklärung 2006/95/EG (Niederspanungsrichtlinie) mit der
» entsprechenden CE-Kennzeichnung des Batterie-systems erforderlich. Für die
» Ausstellung der Erklärung und die Anbringung der CE-Kennzeichnung auf oder
» neben dem Typenschild der Batterie ist der Errichter der Batterieanlage
» zuständig.

Wollt Ihr die Sachen "in Verkehr bringen"?

» https://www.hoppecke.com/fileadmin/Redakteur/Hoppecke-Main/Products/Downloads/Montagehandbuch_verschl_DE_final.pdf
»
» Jedoch wurde mir an anderer Stelle erklärt, das Schausteller- und
» Jahrmarktsanlagen von EU-Richtlinien (Maschinenrichtlinie) ausgenommen
» sind. Q:
» http://www.maschinenrichtlinie.de/fileadmin/veroeffentlichungen/2018_Fahrgeschaefte_im_EU-Binnenmarktrecht.pdf
»
Warum wohl.... alles Einzelanfertigungen. Die Regeln der Kunst sollten schon eingehalten werden!

Uwe

cmyk61(R)

E-Mail

Edenkoben, Rheinland Pfalz,
04.11.2019,
17:08
(editiert von cmyk61
am 04.11.2019 um 17:09)


@ Gast aus Winsen/Luhe

Umbau eines Autoscooters auf Pb-Akku

Hallo Uwe,

» Wollt Ihr die Sachen "in Verkehr bringen"?

ich mutmaße mal, dass Du mit der Floskel "in Verkehr bringen" den Verkauf meinst.

Aber wenn man ein selbst gebautes Gerät als Arbeitsmittel im eigenen Betrieb zum Einsatz bringt, ist dies ebenfalls ein "in Verkehr bringen".
Mit allen Rechten aber auch allen Pflichten.


» Warum wohl.... alles Einzelanfertigungen. Die Regeln der Kunst sollten
» schon eingehalten werden!

daher gilt es meiner Ansicht nach auch den Nachweis zu führen. Konformitätserklärung ist ja hauptsächlich für den freien Warenverkehr in der EU von Nöten. Was aber nicht auschließt, dass Nationales Recht weiterhin Gültigkeit besitzt.

Stell Dir vor, es entsteht ein Schaden. Wie weisst Du denn nach, dass die zum Zeitpunkt des Errichtens aktuell geltenden Regeln der Technik
eingehalten wurden? Das geht nur mit einer hinreichend ausführlichen Dokumentation, einem Abnahmeprotokoll und der Freigabe durch die VEFK. Egal welche Normen man betrachtet. Immerhin gibt es ja nicht nur die Maschinenrichtlinie sondern auch Betr.SichV, DINVDE, Arb-Sch.Ges. etc pp


Gruß
Ralf

» Uwe